Schottergärten sind verboten – beim Kreisbauamt Rottweil hatte das noch nie Folgen

Schottergärten sind in Baden-Württemberg nicht erlaubt, ein Urteil bestätigt das. Beim Kreisbauamt Rottweil gab es in drei Jahren dennoch keinen einzigen Fall.

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Ein Schottergarten. KI-generiert.

Seit gut sechs Jahren steht das Verbot ausdrücklich im Gesetz, im Mai 2025 hat es der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim bestätigt: Wer seinen Vorgarten unter Schotter begräbt, verstößt gegen geltendes Recht. Beim Kreisbauamt Rottweil ist in den vergangenen drei Jahren trotzdem kein einziger Fall gelandet. Das hat Gründe – und sie sind interessanter als jede Bußgeldandrohung.

Was das Gesetz sagt

Die Rechtslage in Baden-Württemberg ist unmissverständlicher als in den meisten anderen Bundesländern. § 9 der Landesbauordnung schreibt vor: „Die nichtüberbauten Flächen der bebauten Grundstücke müssen Grünflächen sein, soweit diese Flächen nicht für eine andere zulässige Verwendung benötigt werden.“ Eine großflächige Schotterung ist keine solche zulässige Verwendung.

Neu ist das nicht. Steine im Vorgarten waren, nicht nur farblich, auch rechtlich immer eine Grauzone, stellt die Architektenkammer Baden-Württemberg fest – vorgeschrieben war die Begrünung nicht überbauter Flächen schon lange, Steine statt Gras oder Buschwerk also schon immer ein Verstoß. Klargestellt wurde das Verbot zum 1. August 2020, allerdings nicht durch eine Novellierung der Landesbauordnung, sondern durch das Landesnaturschutzgesetz. Dort heißt es seither in § 21a: „Es ist darauf hinzuwirken, dass Gartenanlagen insektenfreundlich gestaltet werden und Gartenflächen vorwiegend begrünt werden. Schotterungen zur Gestaltung von privaten Gärten sind grundsätzlich keine andere zulässige Verwendung im Sinne des § 9 Absatz 1 Satz 1 LBO.“

Dass es diese Klarstellung überhaupt brauchte, sagt einiges über die Landespolitik: Das grün geführte Umweltministerium hielt Schottergärten schon durch die seit Mitte der 90er Jahre geltende Landesbauordnung für verboten – das CDU-geführte Bauministerium sah das anders.

Ein paar Gräser retten den Schotter nicht

Gerichtsentscheidungen zu Schottergärten sind selten. Umso mehr Aufmerksamkeit hat ein Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 12. Mai 2025 bekommen (Az. 8 S 388/25). Die Mannheimer Richter stellten fest: Eine mit Schotter bedeckte und versiegelte Fläche gilt als bauliche Anlage und widerspricht dem Grünflächengebot der Landesbauordnung – eine Begrünung im rechtlichen Sinne liegt damit nicht vor.

Besonders bemerkenswert ist, wie das Gericht mit dem gängigsten Verteidigungsargument umging. Der Eigentümer hatte darauf verwiesen, dass zwischen den Steinen doch Zierpflanzen säßen. Das ändere nichts daran, dass rundherum der Schotter dominiere, befanden die Richter. Im Ergebnis war der Eigentümer verpflichtet, den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen. Damit steht fest: Die Deko-Staude im Kiesbett ist kein Freifahrtschein.

Im Kreis Rottweil: kein einziger Fall

So weit die Theorie. Die Praxis vor Ort sieht deutlich entspannter aus. Auf Anfrage der NRWZ teilt das Landratsamt Rottweil mit, dass in den vergangenen drei Jahren beim Kreisbauamt kein einziger Hinweis auf die Anlage eines Schottergartens eingegangen ist. Entsprechend wurde auch keine einzige Rückbau- oder Begrünungsverfügung erlassen. Kontrolliert wird auch nicht auf eigene Faust: Eine Baukontrolle wird nur veranlasst, wenn ein Hinweis aus der Gemeinde oder aus der Bevölkerung kommt. Andere Kontrollen gibt es nicht.

Und selbst wenn ein klarer Verstoß auf dem Tisch läge, wäre die Anordnung nicht das Mittel der Wahl. Das Kreisbauamt möchte solche Anordnungen ausdrücklich vermeiden und setzt stattdessen auf Einsicht und Beratung. Auch bei älteren Flächen, für die möglicherweise Bestandsschutz besteht, gilt: Ein baurechtliches Einschreiten mit Rückbauanordnung erfolgt nicht. Damit ist der Kreis Rottweil kein Sonderfall. Naturschutzorganisationen kritisieren seit Jahren, dass das Verbot zwar im Gesetz steht, vor Ort aber nicht hinreichend durchgesetzt wird.

Ein Hinweis zur Einordnung: Das Kreisbauamt ist nicht für alle Gemeinden im Landkreis zuständig. Größere Städte verfügen über eigene Baurechtsämter – deren Praxis kann abweichen.

Der Trend läuft trotzdem gegen den Kies

Interessant ist, was das Landratsamt jenseits der Statistik beobachtet. Belastbare Zahlen für den Landkreis gebe es nicht, heißt es aus dem Kreisbauamt – aber gefühlt sei die Tendenz bei Schottergärten eher rückläufig. Das Bild heutiger Neubaugebiete prägten inzwischen vom Rasenroboter gepflegte Grünflächen.

Ob das ökologisch der große Wurf ist, sei dahingestellt. Der kurzgeschorene Roboterrasen ist als Insektenlebensraum auch nicht gerade ein Paradies. Aber offenbar hat sich die Vorstellung davon, was ein moderner Vorgarten ist, in den vergangenen Jahren spürbar verschoben – und der Schotter ist dabei aus der Mode gekommen, bevor ihn die Behörde verbieten musste.

Einen Anteil daran dürfte die Öffentlichkeitsarbeit haben. Die Kreisfachberatungsstelle für Gartenbau und Grünordnung, die zum Kreisbauamt gehört, hatte die Gemeinden nach der Gesetzesänderung noch vor der Gartensaison 2021 angeschrieben, damit über die Amtsblätter informiert und für Alternativen geworben wird. Und beim jährlichen „Tag der offenen Gartentür“, organisiert vom Kreisverband der Obst- und Gartenbauvereine gemeinsam mit der Kreisfachberatung, ist der Schottergarten regelmäßig ein Thema – die besuchten Gärten zeigen, wie es auch geht.

Steingarten ja, Schotterwüste nein

Für Eigentümerinnen und Eigentümer, die jetzt unsicher auf ihren Vorgarten schauen: Nicht jede Fläche mit Steinen ist ein Problem.

  • Naturnaher Steingarten: unproblematisch. Hier werden Stauden, Gräser und andere Pflanzen gezielt integriert, die Steine dienen der Gestaltung und Strukturierung.
  • Kieswege, Zuwegungen, kleinere Deko-Elemente: in der Regel ebenfalls unproblematisch.
  • Schottergarten: kritisch. Gemeint ist die großflächig ausgebrachte Stein- oder Kiesschicht, häufig mit Folie oder Vlies unterlegt, bei der Pflanzen nur eine Nebenrolle spielen.

Die entscheidende Frage lautet also: Ist die Fläche überwiegend begrünt – oder besteht sie praktisch nur aus Schotter?

Wer Rat sucht, bekommt ihn

Das Landratsamt hat ein Infoblatt „Schottergärten“ auf seiner Homepage eingestellt, zu finden unter www.landkreis-rottweil.de/garten_tipps. Die Kreisfachberatungsstelle bietet zudem Hilfe bei der Gartengestaltung an – und ausdrücklich auch beim Rückbau eines bestehenden Schottergartens samt Alternativvorschlägen.

Wer die grauen Flächen loswerden will, muss das also nicht allein herausfinden. Und wer sie behalten will, muss nach derzeitiger Praxis im Kreisbauamt keine Post befürchten. Rechtlich sauber ist es deshalb trotzdem nicht.

Autor / Quelle:NRWZ-Redaktion
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