Benachrichtigung

Fröhlicher Kilbeabend der Narrenzunft

Autor / Quelle:
Lesezeit 1 Min.
Kilbeumzug in der Fußgängerzone. Foto: Narrenzunft

An die 300 Kinder mit ihren Müttern und Vätern zogen am Mittwochabend Kilbeliedle-singend durch die Fußgängerzone zum Narrenbrunnen. Eingeladen hatte die Narrenzunft Schramberg, die die alte Kilbe-Sing-Tradition vor Jahren wieder belebt hat.

Schramberg.  Die Zunft freut sich über den „großartigen Kilbe-Abend“  und bedankt sich bei allen Kindern, „die trotz des verhaltenen Wetters vorbeigekommen sind, kräftig die tollen Lieder mitgesungen und so geholfen haben, ein wichtiges Stück lokalen Brauchtums zu erhalten“.

Etwa 280 Tüten mit Kilbeküchle hatte die Narrenzunft gepackt und am Rathausplatz an die Kinder verteilt. Musikalisch begleitet hat die Jugend der Stadtmusik den Abend unter der Leitung von Sabrina Michelfeit den Umzug.

 

Unter dem Label NRWZ-Redaktion beziehungsweise NRWZ-Redaktion Schramberg veröffentlichen wir Beiträge aus der Feder eines der Redakteure der NRWZ. Sie sind von allgemeiner, nachrichtlicher Natur und keine Autorenbeiträge im eigentlichen Sinne.Die Redaktion erreichen Sie unter redaktion@NRWZ.de beziehungsweise schramberg@NRWZ.de

Danke, dass Sie die NRWZ lesen.

NRWZ.de ist kostenlos. Damit das so bleibt, brauchen wir Werbeeinnahmen — die funktionieren besser mit Ihrer Einwilligung. Nutzen Sie NRWZ kostenlos mit Werbung oder unterstützen Sie unsere Redaktion mit einer Steady-Mitgliedschaft und lesen dafür werbefrei.

Kostenlos mit Werbung

Der kostenlose Zugang wird durch Werbung finanziert. Dafür bitten wir um Ihre Einwilligung in die dafür notwendigen Cookies und Dienste.

Bereits Mitglied? Dann können Sie sich direkt einloggen:

Werbefrei mit Steady

Mit Steady unterstützen Sie unabhängigen Lokaljournalismus aus der Region und lesen NRWZ ohne Werbung*.

*Frei von Werbung über die externen Anbieter Google und Taboola. Lokale Werbung zeigen wir im Interesse unserer Direktkunden weiterhin an.

Mehr Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.