Rottweil. Ein Leserbrief im Schwarzwälder Boten hat eine Auseinandersetzung über die Solarenergie im Kreis Rottweil ausgelöst. Der frühere Rottweiler Oberbürgermeister Thomas J. Engeser kritisiert den Ausbau, die Bürgerenergiegenossenschaft KlimaRegionRottweil eG widerspricht in einer bislang unveröffentlichten Zuschrift. Die NRWZ hat sieben Streitpunkte anhand der Originaldaten geprüft. Das Ergebnis: Beide Seiten liegen teilweise richtig – und die aufschlussreichste Zahl kommt in keinem der beiden Texte vor.
Der Vorwurf: „Rottweil ist zugepflastert mit Solaranlagen“
Anlass war ein Bericht über eine neue Freiflächenanlage in Epfendorf-Trichtingen. Unter der Überschrift „Mit Solaranlagen zugepflastert“ schrieb Thomas J. Engeser, Oberbürgermeister der Stadt Rottweil von 2003 bis 2019, am 12. August im Schwarzwälder Boten: „Rottweil ist zugepflastert mit Solaranlagen und dies, obwohl wir den Strom oft nicht loswerden oder nur, wenn wir noch bezahlen, wenn er abgenommen wird.“
Sein Vorschlag: Verbraucher sollten den Strom zu diesen Zeiten günstig bekommen, statt dass er verschenkt oder die Abnahme bezahlt werde. Offen sei außerdem, wie viel landwirtschaftliche Fläche „durch diese Häufung von Solaranlagen in Deutschland verloren geht“ und wie es „am Ende der Nutzung mit der Entsorgung aus“ sehe. Seine Schlussfrage: „Und wer bezahlt dafür, wenn die Betreiber insolvent sind?“ Es seien „viele Fragen, die weder bei Solar noch bei Windkraft abschließend beantwortet sind“.
Die Antwort: „Fakten zählen“
Darauf hat der Vorstand der KlimaRegionRottweil eG geantwortet – eine Zuschrift, die bislang nach unserem Wissen nirgends erschienen ist und der NRWZ vorliegt. Unterzeichnet hat sie Henry Rauner im Namen des Vorstands.
Rauner hält Engeser vor, seit Jahren dieselben Einwände zu wiederholen: Flächenfraß, hohe Kosten, Entsorgung, Versiegelung. In Deutschland werde mehr Fläche für Golfplätze aufgewendet als für Photovoltaik. Die Kosten für Netzeingriffe bei Stromengpässen entstünden „meist zum größten Teil durch fossile Energieanlagen im Süden – die hochgefahren werden müssen – und keineswegs nur durch regenerative im Norden“; verantwortlich sei nicht die Erneuerbaren-Technik, sondern der versäumte Netzausbau.
Zur Entsorgung schreibt der Vorstand, jede Anlage müsse bei der Genehmigung ein Entsorgungskonzept vorlegen und finanzielle Mittel dafür bereitstellen. Von „Zupflasterung“ zu sprechen, sei bei Anlagen, bei denen fast nichts versiegelt werde, unzutreffend: Die Aufständerung werde gerammt und beim Abbau vollständig entfernt. Die Artenvielfalt unter den Modulen sei „deutlich größer als bei Maisanpflanzungen (Biogas-Anlagen) oder konventioneller Landwirtschaft“.
Die Energiewende sei noch nicht fertig, räumt Rauner ein – Leitungs- und Speicherkapazitäten müssten erweitert werden. Er zieht einen Vergleich: Man würde ein Haus auch nicht nach dem ersten Stock als gescheitert abbrechen, nur weil es noch hineinregne. Sein Schlusssatz an Engeser: „Fakten zählen – und dazu muss man möglichst das ganze Spektrum betrachten – wir sind dazu bereit Erkenntnisse auszutauschen und umzusetzen – Sie auch?“
Der Faktencheck
Die NRWZ hat die Streitpunkte überprüft – teils anhand eigener Auswertungen des Marktstammdatenregisters der Bundesnetzagentur und der Börsenstrompreise, teils anhand öffentlich verfügbarer Quellen von Behörden und Forschungseinrichtungen.
1. Der Zubau kam fast komplett in zweieinhalb Jahren
Im Landkreis Rottweil sind 40 Freiflächen-Photovoltaikanlagen registriert, 39 davon in Betrieb, zusammen 75,3 Megawatt Spitzenleistung. Eine weitere mit 4,6 Megawatt ist in Planung.
Entscheidend ist der zeitliche Verlauf. Bis Ende 2023 waren im gesamten Kreis 9,9 Megawatt am Netz – aufgebaut über zwei Jahrzehnte. Allein 2024 kamen 39,5 Megawatt hinzu, 2025 weitere 21,0, im laufenden Jahr bislang 5,0. Rund 87 Prozent der heutigen Leistung stammen aus den vergangenen zweieinhalb Jahren.

Die vier größten Anlagen gingen alle in diesem Zeitraum ans Netz: PV Rottweil (13,4 Megawatt, 2024), SP Rottweil (12,5 Megawatt, 2025), PV Zimmern II (9,4 Megawatt, 2024) und der Solarpark Frankenreute in Zimmern ob Rottweil (9,0 Megawatt, 2024). Konzentriert ist der Ausbau auf wenige Gemeinden: Rottweil (26,7 Megawatt), Zimmern ob Rottweil (23,4), Deißlingen (11,7) und Epfendorf (8,2) tragen zusammen 93 Prozent. In den übrigen Kreisgemeinden stehen zusammen keine fünf Megawatt.
Bewertung: Engesers Wahrnehmung einer plötzlichen Verdichtung ist nicht eingebildet – sie hat einen realen Kern, den beide Streittexte nicht benennen.
2. „Zugepflastert“ – die Flächenbilanz
Nach Angaben des Landratsamts sind im Kreis rund 200 Hektar mit Photovoltaik belegt oder dafür vorgesehen; die kleinste geplante Anlage liegt unter einem Hektar, die größte bei knapp 50.
Die Zahl stammt aus einer Pressemitteilung des Landratsamts vom 28. Januar 2025 mit dem Stand „derzeit“; eine Aufschlüsselung, wie viele der 200 Hektar bereits gebaut und wie viele erst planungsrechtlich vorbereitet sind, liefert die Quelle nicht. Auch die Bezugsgröße nennt die Kreisverwaltung uneinheitlich: Das Landwirtschaftsamt gibt die landwirtschaftliche Nutzfläche mit rund 33.000 Hektar an (43 Prozent der Kreisfläche), die amtliche Kreisstatistik zum Stichtag 31. Dezember 2019 dagegen mit 32.560 Hektar oder 42,3 Prozent. Beide Werte ergeben rechnerisch rund 0,6 Prozent. Eine aktuellere offizielle Bestätigung des Stichtags oder der Aufteilung realisiert zu geplant lag bis Redaktionsschluss nicht vor.
Zur Einordnung: Nicht jede Freiflächenanlage steht auf Ackerland. Randstreifen entlang von Autobahn und Bahn, Konversionsflächen und Deponien zählen nicht zur landwirtschaftlichen Nutzfläche, der Prozentwert überzeichnet also eher leicht.
Rauners Gegenargument, in Deutschland werde mehr Fläche für Golfplätze aufgewendet als für Photovoltaik, stammt aus einer Zeit vor dem starken Zubau der vergangenen Jahre und dürfte überholt sein. Belastbare aktuelle Zahlen dazu liegen der NRWZ nicht vor.
Bewertung: „Zugepflastert“ ist als Flächenbeschreibung nicht haltbar. Der Golfplatz-Vergleich taugt als Gegenargument ebenfalls nicht mehr.
3. Versiegelung: gering, aber nicht null
Rauner argumentiert, bei Freiflächenanlagen werde fast nichts versiegelt, die Modulgestelle würden gerammt und ließen sich rückstandsfrei entfernen.
Für die Modulflächen trifft das zu. Vollständig versiegelt werden aber Trafostationen, Wechselrichterfundamente und teilweise Zuwegungen. Hinzu kommen Zäune, die für manche Tierarten eine Barriere darstellen.
Bewertung: im Kern richtig, aber zu absolut formuliert.
4. Negative Strompreise: Engesers stärkster Punkt
Engeser schreibt, der Strom sei oft nicht loszuwerden oder nur gegen Zuzahlung. Eine Auswertung der Börsenstrompreise für die deutsch-luxemburgische Gebotszone durch die NRWZ bestätigt das deutlich.
2021 gab es 139 Stunden mit negativen Preisen, 2022 nur 70. Seither steigt die Zahl steil: 301 Stunden im Jahr 2023, 457 im Jahr 2024 und 575 im Jahr 2025 – das sind 6,6 Prozent aller Jahresstunden. Der tiefste Wert des Jahres 2025 lag bei minus 250 Euro je Megawattstunde. Datengrundlage ist die Zeitreihe des Fraunhofer-Instituts für Solare Energiesysteme.
Engesers Vorschlag, Verbraucher sollten den Strom zu diesen Zeiten günstiger bekommen, ist allerdings teilweise bereits umgesetzt: Seit Anfang 2025 müssen alle Stromlieferanten dynamische Tarife anbieten, die dem Börsenpreis folgen. Voraussetzung ist ein intelligentes Messsystem. Dass die Ersparnis begrenzt bleibt, liegt an der Kostenstruktur – Netzentgelte, Steuern und Abgaben machen den größeren Teil des Endkundenpreises aus und sinken nicht mit.
Bewertung: Engeser beschreibt ein reales und wachsendes Problem. Die von ihm geforderte Lösung existiert seit anderthalb Jahren. Rauner geht auf diesen Punkt nicht ein.
5. Redispatch: teurer Eingriff, aber rückläufig
Rauner führt an, die Kosten für Netzeingriffe entstünden überwiegend durch fossile Kraftwerke im Süden, die hochgefahren werden müssten, und seien Folge des versäumten Netzausbaus.
Laut Monitoringbericht der Bundesnetzagentur sanken die bundesweiten Kosten für das Netzengpassmanagement 2024 auf rund 2,9 Milliarden Euro, nach 3,3 Milliarden im Jahr 2023. Das Maßnahmenvolumen ging um zwölf Prozent auf rund 30.300 Gigawattstunden zurück.
Eine reine Nord-Süd-Kostenaufteilung veröffentlicht die Behörde nicht, wohl aber eine Aufschlüsselung nach Netzebene: Im ersten Quartal 2026 entfielen 66 Prozent der abgeregelten Ökostrommenge auf Engpässe im Übertragungsnetz – dem klassischen Nord-Süd-Flaschenhals – und 34 Prozent auf das Verteilnetz. Die Gesamtkosten für dieses Quartal lagen bei rund 784 Millionen Euro.
Bewertung: Der Mechanismus ist von Rauner richtig beschrieben, und die Dominanz des Übertragungsnetzes stützt seine Deutung, dass es um einen Nord-Süd-Engpass geht. Seine konkrete Behauptung zur Kostenverursachung lässt sich mit den veröffentlichten Daten aber weder belegen noch widerlegen – die Bundesnetzagentur weist das so nicht aus. Auffällig ist eine Zahl, die keine der beiden Seiten nennt: Die Engpasskosten sind zuletzt gesunken, nicht gestiegen.
6. Rückbau: geregelt, aber ohne finanzielle Sicherheit
Engeser fragt, wer zahle, wenn Betreiber am Ende der Laufzeit insolvent seien. Rauner entgegnet, jede Anlage müsse bei der Genehmigung ein Entsorgungskonzept vorlegen und Mittel dafür bereitstellen.
Für die den Streit auslösende Anlage im Gewann Hohe Egert auf Gemarkung Trichtingen, betrieben von den Elektrizitätswerken Schönau, liegt die Regelung öffentlich vor. Laut Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „EWS Solarpark“ verpflichtet sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag mit der Gemeinde Epfendorf, die Anlage nach Nutzungsende vollständig zurückzubauen und die Fläche wieder in reine landwirtschaftliche Nutzfläche zu überführen. Module sind binnen eines Monats fachgerecht zu entfernen, Bodenversiegelungen zu beseitigen.
Eine gesonderte finanzielle Sicherheitsleistung – etwa eine Bürgschaft – nennt der Text nicht ausdrücklich. Das ist auch bundesweit nicht die Regel: Ein Rundschreiben des bayerischen Bauministeriums zu Photovoltaik-Freiflächenanlagen weist darauf hin, dass Rückbauverpflichtungen meist vertraglich, aber nicht zwingend finanziell abgesichert vereinbart werden.
Unabhängig davon fallen Solarmodule seit 2015 unter das Elektro- und Elektronikgerätegesetz; Hersteller sind zur Rücknahme verpflichtet, Recyclingquoten sind gesetzlich vorgegeben.
Bewertung: Rauners Aussage, es müssten finanzielle Mittel bereitgestellt werden, ist in dieser Allgemeinheit nicht zutreffend. Der Rückbau ist vertraglich geregelt, das Insolvenzrisiko trägt im Zweifel die Gemeinde. Engesers Frage bleibt damit in Teilen berechtigt – wenn auch bei einem regionalen Genossenschaftsbetreiber wie den Elektrizitätswerken Schönau von anderer Tragweite als bei einem anonymen Fonds.
7. Biodiversität: besser als Acker, schlechter als Grünland
Rauner behauptet, die Artenvielfalt unter Solarmodulen sei größer als bei Maisanbau für Biogas oder konventioneller Landwirtschaft.
Eine spezifische Untersuchung der LUBW zum direkten Vergleich Solarpark gegen Maisanbau war nicht auffindbar. Verfügbare Befunde kommen vom Bundesamt für Naturschutz und vom Bundesverband Neue Energiewirtschaft. Eine Metastudie von Peschel und anderen aus dem Jahr 2019 fand bei mehr als zwei Dritteln der ausgewerteten Solarpark-Standorte eine gestiegene Artenvielfalt, bei 85 Prozent eine gleichbleibende oder erhöhte Individuenzahl. Eine bundesweite Feldstudie an 30 Solarparks wies 385 Pflanzenarten sowie zahlreiche Vogel-, Amphibien- und Insektenarten nach und bestätigte einen Anstieg der Biodiversität unmittelbar nach Inbetriebnahme auf vormaligem Ackerland.
Einschränkend zeigt eine Untersuchung des BUND Rheinland-Pfalz an rund zehn Jahre alten Solarparks: Die Artenvielfalt bleibt unter der von extensivem Grünland, es gibt weniger Bestäuberinsekten, dafür mehr Störzeiger-Pflanzen. Entscheidend ist die Pflege – Mahd mit Abfuhr oder schonende Beweidung schneiden deutlich besser ab als Mulchen.
Zum Flächenertrag im Vergleich zu Energiemais nennt das Umweltbundesamt einen deutlichen Unterschied: Eine Freiflächenanlage erzeugt je Hektar 28- bis 52-mal mehr Strom als eine Biogasanlage mit Maiseinsatz.
Bewertung: Rauner hat in der Sache recht, der Vergleichsmaßstab entscheidet aber. Gegenüber Acker und Energiemais gewinnt der Solarpark klar, gegenüber extensivem Grünland verliert er – und die Pflegepraxis, von der alles abhängt, nennt er nicht.
Fazit
Beide Seiten arbeiten mit Argumenten, die einen wahren Kern haben und in der Zuspitzung darüber hinausschießen. Engeser benennt mit den negativen Strompreisen ein reales, wachsendes Problem und liegt bei der Rückbausicherung näher an der Sache, als ihm die Gegenseite zugesteht. Seine Flächenkritik hält der Prüfung dagegen nicht stand. Rauner widerlegt diese Zuspitzungen weitgehend korrekt, verallgemeinert aber kommunale Praxis zu bundesweiten Regeln und weicht dem stärksten Einwand aus.
Der Befund, den keiner von beiden anspricht, ist der Zeitverlauf: Der Kreis Rottweil hat in zweieinhalb Jahren fast achtmal so viel Freiflächen-Photovoltaik zugebaut wie in den zwanzig Jahren davor. Die Fläche bleibt gemessen an der Landwirtschaft klein – das Tempo war es nicht.
So haben wir gerechnet
Die Anlagen- und Leistungsdaten für den Landkreis Rottweil stammen aus dem Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur, abgerufen am 19. August 2026, gefiltert auf den Energieträger Solare Strahlungsenergie, die Art der Solaranlage Freifläche und den Landkreis Rottweil. Ausgewertet wurden Bruttoleistung und Inbetriebnahmedatum der Anlagen mit dem Betriebsstatus „In Betrieb“. Die Zahl der Stunden mit negativen Börsenstrompreisen hat die NRWZ aus der Preiszeitreihe des Fraunhofer-Instituts für Solare Energiesysteme für die Gebotszone Deutschland/Luxemburg berechnet; da der Handel im Jahresverlauf 2025 von Stunden- auf Viertelstundenprodukte umgestellt wurde, sind die Werte auf volle Stunden umgerechnet.
