Denkmalschutz gegen Energieversorgung und Klimaschutz – oder die Frage: Wo dürfen in der historischen Innenstadt Solaranlagen auf die Dächer? Darum ging es bei der Sitzung des Rottweiler UBV-Ausschusses.
Rottweil – Auf der einen Seite die einmalige Dachlandschaft. Auf der anderen Seite die Versorgung mit grüner Energie. Diese Frage ist bisher in den örtlichen Bauvorschriften geregelt, und die sagen klar: Keine Solaranlagen auf die Dächer. Doch zwischenzeitlich, so stellten es Oberbürgermeister Dr. Christian Ruf und Thomas Stotz, Abteilungsleiter Bauordnung und Denkmalschutz bei der Stadt dar, hat es eine Gesetzesänderung gegeben. „Wir können uns auch nicht der Entwicklung verschließen“, sagte Ruf. Und so hat die Verwaltung in Absprache mit dem Denkmalamt ausgearbeitet, wo Solaranlagen auf die Dächer gebaut werden dürfen – als beispielsweise nicht bei Kulturdenkmalen wie dem Münster, dem Spital und etlichen anderen. Bei den meisten Gebäuden wurde darauf geachtet, wie sie von verschiedenen Punkten aus gesehen werden – es soll ja die Dachlandschaft erhalten werden.
Und so entstand ein „Solarkataster“, das zeigt, wo Solaranlagen angebracht werden dürfen. „Teilflächenscharf“ heißt es dabei: So können in etlichen Häusern nur die Seiten des Daches bestückt werden, die nicht auf den Sichtfeldern liegen. Grün markiert auf der Karte ist, wo Anlagen drauf dürfen – allerdings nach genau festgelegten Vorschriften (beispielsweise matt und monochrom). Und wo die Fläche im Plan weiß ist, sind „Solaranlagen nur im Einzelfall mit einem detaillierten Gestaltungskonzept zulässig“, wie es in der Vorlage heißt – unter anderem muss die Solaranlage farblich angepasst werden.
Während die meisten Wortmeldungen die Entscheidungsgrundlage begrüßten, sprach sich Reiner Hils (SPD+FfR) gegen das Kataster aus: Die historische Dachlandschaft werde so „stückweise kaputt“ gemacht. Er stimmte dann auch dagegen, Hermann Breucha (FWV) enthielt sich. Die Mehrheit aber stimmte dafür. Die definitive Entscheidung aber trifft das Plenum des Rats nach den Pfingstferien, am 5. Juni.
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