Smart Meter in Rottweil: ENRW warnt vor irreführenden Werbebriefen

Autor / Quelle:
Lesezeit 4 Min.
Nahaufnahme eines digitalen Stromzählers mit beleuchtetem Display, das den Energieverbrauch in Kilowattstunden anzeigt. iStock-Foto

Im Netzgebiet der ENRW erhalten derzeit viele Haushalte Post eines privaten Anbieters, die den Einbau eines Smart Meters als verpflichtend erscheinen lässt und zu einer schnellen Terminvereinbarung auffordert. Der Rottweiler Energieversorger stellt klar: Bei diesen Schreiben handelt es sich um Werbung – und niemand muss unter Zeitdruck handeln.

Nach Angaben der ENRW Energieversorgung Rottweil GmbH & Co. KG häufen sich zurzeit Briefe, die auf den ersten Blick nach einer offiziellen Aufforderung aussehen. Thema ist der Einbau eines intelligenten Messsystems, kurz Smart Meter. Was in den Anschreiben nur am Rande oder gar nicht deutlich wird: Sie stammen nicht vom örtlichen Versorger, sondern von einem privaten Unternehmen, das auf diesem Weg Kundinnen und Kunden gewinnen möchte.

Konkret geht es nach Darstellung der ENRW um Schreiben der DMG Deutsche Messwesen GmbH. Das Unternehmen werbe unter anderem mit einer kostenlosen Installation und fordere zu einer zeitnahen Terminvereinbarung auf. Bei vielen Empfängerinnen und Empfängern könne dadurch der Eindruck entstehen, sie müssten kurzfristig handeln – und hätten dabei keine Wahl.

Kein Zusammenhang mit dem regionalen Versorger

Die ENRW betont, dass die Briefe in keinem Zusammenhang mit dem Rottweiler Energieversorger stehen und als reine Werbeaktionen des privaten Anbieters zu verstehen seien. Wo tatsächlich ein gesetzlich vorgesehener Einbau eines Smart Meters anstehe, wickle diesen die ENRW als sogenannte grundzuständige Messstellenbetreiberin ab – und informiere die betroffenen Haushalte von sich aus, rechtzeitig und ohne Zeitdruck.

Was beim Smart Meter Pflicht ist – und was nicht

Hintergrund ist der bundesweite Rollout intelligenter Messsysteme, der schrittweise über die kommenden Jahre läuft. Ein verpflichtender Einbau greift dabei nur in bestimmten Fällen – etwa bei einem höheren jährlichen Stromverbrauch oder wenn im Haushalt steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie eine Wärmepumpe oder eine Wallbox betrieben werden. Für den Großteil der Haushalte ist der Wechsel dagegen zunächst freiwillig. Wer möchte, kann ein intelligentes Messsystem inzwischen aber auch aktiv anfragen.

Wichtig für Verbraucherinnen und Verbraucher: Neben dem grundzuständigen Betreiber – im Rottweiler Netzgebiet die ENRW – dürfen auch wettbewerbliche Anbieter den Messstellenbetrieb übernehmen. Ein solcher Wechsel ist zulässig und grundsätzlich seriös möglich. Er ist aber eine freie Entscheidung und keine Folge einer gesetzlichen Pflicht. Genau diesen Unterschied verwischen die aktuellen Werbeschreiben.

„Kundinnen und Kunden können sich neben der ENRW als grundzuständigem Messstellenbetreiber grundsätzlich auch für einen wettbewerblichen Anbieter entscheiden“, wird Jakob Garten, Abteilungsleiter Daten- und Netzservice bei der ENRW, in der Mitteilung zitiert. „Diese Entscheidung ist jedoch freiwillig und unabhängig von einer gesetzlichen Pflicht.“

Ein weiterer Punkt, der nach Angaben der ENRW oft für Verunsicherung sorgt: Ein gesetzlich vorgesehener Zählerwechsel ist über die ENRW immer kostenfrei. Ein Handeln unter Zeitdruck sei deshalb in keinem Fall nötig.

Das können Betroffene tun

Wer ein solches Schreiben erhält, sollte sich nicht unter Druck setzen lassen. Sinnvoll ist es, in Ruhe zu prüfen, von wem der Brief stammt, und nichts vorschnell zu unterschreiben oder telefonisch zu bestätigen. Ein Termin muss nicht „zeitnah“ vereinbart werden, nur weil ein Anschreiben das nahelegt. Im Zweifel lohnt sich der direkte Kontakt zur ENRW – dort lässt sich klären, ob und wann für den eigenen Haushalt überhaupt ein Zählerwechsel ansteht.

Dass sich künftig weitere private Anbieter mit ähnlichen Schreiben an Haushalte in der Region wenden, ist nicht auszuschließen. Die ENRW betont deshalb: Steht ein offizieller Zählerwechsel an, meldet sie sich rechtzeitig und ohne Druck selbst bei ihren Kundinnen und Kunden.

Autor / Quelle:NRWZ-Redaktion
Unter dem Label NRWZ-Redaktion beziehungsweise NRWZ-Redaktion Schramberg veröffentlichen wir Beiträge aus der Feder eines der Redakteure der NRWZ. Sie sind von allgemeiner, nachrichtlicher Natur und keine Autorenbeiträge im eigentlichen Sinne.Die Redaktion erreichen Sie unter redaktion@NRWZ.de beziehungsweise schramberg@NRWZ.de
Abonnieren
Benachrichtigen bei
0 Kommentare
Neueste
Älteste Meistbewertet

Danke, dass Sie die NRWZ lesen.

NRWZ.de ist kostenlos. Damit das so bleibt, brauchen wir Werbeeinnahmen — die funktionieren besser mit Ihrer Einwilligung. Nutzen Sie NRWZ kostenlos mit Werbung oder unterstützen Sie unsere Redaktion mit einer Steady-Mitgliedschaft und lesen dafür werbefrei.

Kostenlos mit Werbung

Der kostenlose Zugang wird durch Werbung finanziert. Dafür bitten wir um Ihre Einwilligung in die dafür notwendigen Cookies und Dienste.

Bereits Mitglied? Dann können Sie sich direkt einloggen:

Werbefrei mit Steady

Mit Steady unterstützen Sie unabhängigen Lokaljournalismus aus der Region und lesen NRWZ ohne Werbung*.

*Frei von Werbung über die externen Anbieter Google und Taboola. Lokale Werbung zeigen wir im Interesse unserer Direktkunden weiterhin an.

Mehr Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.

0
Ihre Meinung würde uns sehr interessieren. Bitte kommentieren Sie.x