Münster/Schramberg (him) – Das Landgericht Münster hat das Verfahren 7 Kls 2/20 – den sogenannten OneCoin-Prozess – ausgesetzt. Einen entsprechenden Antrag hatten sowohl die Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft gestellt. Am Mittwoch, 25. Mai hat das Landgericht entsprechend entschieden. Seit dem 17. September lief die Hauptverhandlung gegen das Grevener Ehepaar Manon H. und Frank R. sowie den Münchner Rechtsanwalt Martin B. .
„Das Verfahren soll Mitte August dieses Jahres erneut beginnen“, teilen die Pressesprecher des Gerichts mit. „Die bislang durchgeführte Beweisaufnahme ist dabei zu wiederholen, bereits durchgeführte Beweiserhebungen können nicht berücksichtigt werden.“ Bisher hatte die Kammer an 19 Verhandlungstagen über die Anklagevorwürfe beraten, so der Sprecher des Gerichts Henning Barton.
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„Berührungspunkte“ mit der Cryptoqueen
Der Prozess habe bundesweit und international für Aufsehen gesorgt, „da er Berührungspunkte mit der weltweit in die Schlagzeilen geratenen Dr. Ruja Ignatova hat“, so Pressesprecher Barton. Ignatova solle die Erfinderin der mutmaßlich zu betrügerischen Zwecken erfundenen Kryptowährung „OneCoin“ sein.
Die Staatsanwaltschaft wirft den drei Angeklagten Verstöße gegen das Finanzdienstleistungsgesetz vor. Die Kammer hält auch den Tatbestand des Betrugs und Beihilfe zur Geldwäsche für möglich.
Das Verfahren muss neu aufgerollt werden, weil inzwischen zwei Schöffinnen so schwer erkrankt sind, dass sie nicht mehr am Verfahren teilnehmen können.
„Unglückliche Umstände“
Zu Beginn des Verfahrens hatte das Gericht Termine bis Ende Mai vorgesehen. Um das Verfahren zu sichern, nahmen von Beginn an ein Ergänzungsrichter und ein Ergänzungsschöffe an den Verhandlungen teil. Nach einem Unfall schied Ende März eine Schöffin aus dem Verfahren aus. Ärzte hatten sie für länger als drei Monate als verhandlungsunfähig eingestuft. Für sie ist der Ergänzungsschöffe nachgerückt.
Seit Anfang Mai sei nun die zweite Schöffin erkrankt. „Aufgrund amtsärztlicher Untersuchungen steht fest, dass die Schöffin nicht mehr in der Lage ist, der Verhandlung im ausreichenden Maße zu folgen und Inhalte im erforderlichen Umfang nachzuvollziehen“, so das Landgericht Münster.
Es handle sich um „eine Verkettung unglücklicher Umstände“, so Barton auf Nachfrage der NRWZ. Auch die Corona-Pandemie habe eine Rolle gespielt.
Das bisherige Verfahren habe mit Sicherheit hohe Kosten verursacht. Die genaue Höhe lasse sich aber erst nennen, wenn alle Kostenanträge vorlägen, betonte der Sprecher. Auch erhielten die Angeklagten für ihre Verteidiger nur die Kosten ersetzt, die bei Pflichtverteidigern anfielen. Diese reisten allerdings teilweise von weither an.
Verjährung kein Thema
Das Thema Verjährung spiele allerdings keine Rolle, versichert Henning Barton auf Nachfrage der NRWZ. „Die Anklage ist noch so jung und die Vorwürfe sind so erheblich, dass die Verjährung kein Thema ist.“ Die Kammer habe ihm mitgeteilt, dass eine Verjährung der Vorwürfe frühestens in vier Jahren eintreten kann, so dass in der Hinsicht noch keine Vorkehrungen getroffen oder Bedenken laut geworden seien.
Frank R.: „Always got away with it“
Einer der Angeklagten, Frank R., hat bei OneCoin für Ruja Ignatova eine wichtige Rolle gespielt. In einem Prozess gegen den mutmaßliche OneCoin-Geldwäscher Mark Scott hat Rujas Bruder Konstantin Ignatov im November 2019 ausgesagt, Frank R. habe seine Schwester Ruja Ignatova zeitweise beraten, wie sie Ermittlungen entgehen und ein Strafverfahren vermeiden könne.
Qualifiziert habe Frank R. als Rujas Berater, dass er selbst „jede Menge Probleme mit den Strafverfolgungsbehörden hatte, aber nie im Gefängnis landete, sondern immer so davon kam“, so Konstantin Ignatov in New York.
Gerichtsprotopkoll vom 6. November 2019. Foto: him
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