Der Zivilprozess um einen Corona-Impfschaden geht weiter, allerdings verzögert, wie das Landgericht Rottweil heute mitteilte.
(Rottweil) – Zur Erinnerung: Ein 59-jähriger Mann verlor einen grüßen Teil der Sehkraft eines Auges. Er macht die Corona-Impfung dafür verantwortlich und klagt nun 150.000 Euro Schadensersatz und Schmerzensgeld vom Hersteller, der Firma Biontech, ein. Am 3. Juli war der Termin zur mündlichen Verhandlung.
Damals setzte die vorsitzende Richterin Corinne Schweizer den Termin zur Verkündung einer Entscheidung auf 29. September fest. Anfang August gab das Gericht aber den Prozessvertretern beider Seiten den Hinweis, dass sie noch mehr vortragen müssten, damit der Kläger eine Chance auf eine Entschädigung hat. Darauf, so schreibt Richterin Schweizer in einer Pressemitteilung, haben beide Seiten beantragt, die Frist zur Stellungnahme zu verlängern, Dem ist das Gericht gefolgt. Es wird nun am 6. Dezember seine Entscheidung verkünden.
Wie diese aussehen wird, ist natürlich noch nicht klar. Das kann, so schreibt das Gericht, „ein Urteil, ein Beweisbeschluss oder ein Hinweisbeschluss“ sein.
🌍 Aktuell aus dem Landkreis Rottweil
Optimum Augenärzte verlassen die Innenstadt – neuer Standort im Perlonbau geplant
vor 41 Minuten
Warum derzeit Feuerwehrleute in voller Montur durch Donaueschingen laufen
vor 43 Minuten
Musik für die Seele
vor 44 Minuten
Wahrscheinlich letztes Sommerfest im Kinder- und Familienzentrum Himmelreich
vor 1 Stunden
Wegen extremer Hitze: Württembergischer Fußballverband sagt alle Spiele am Wochenende ab
vor 2 Stunden
Die neuesten Kommentare