Die städtische Wirtschaftsförderung hat ein Werbeschreiben der privaten Neckarline-Betreibergesellschaft an Rottweiler Händler, Gastronomen und Dienstleister verteilt. Wer Aktionspartner der Hängebrücke werden will, gewährt Ticketinhabern einen Rabatt und zahlt zusätzlich 150 Euro Servicepauschale. Die Stadt verdient daran nach eigenen Angaben nichts – Kriterien für solche Werbung hat sie allerdings nicht.
ROTTWEIL – Seit Ende April ist die Fußgänger-Hängebrücke Neckarline geöffnet, und sie bringt Besucher in die Stadt. Damit auch Handel und Gastronomie in der Innenstadt davon profitieren, hat die Betreibergesellschaft ein Partnerprogramm aufgelegt. Verteilt wurde das Anschreiben zu Wochenanfang nicht vom Unternehmen selbst, sondern von der Stabsstelle Wirtschaftsförderung der Stadt Rottweil.
Das Angebot ist überschaubar: Wer Aktionspartner wird, gewährt Besucherinnen und Besuchern mit gültigem Neckarline-Ticket einen kleinen Vorteil. Das Anschreiben nennt als Beispiele zehn Prozent Rabatt auf den Einkauf, eine Ermäßigung auf den Hotelaufenthalt, einen kostenlosen Kaffee oder ein kleines Geschenk. Im Gegenzug stellt die Neckarline die Betriebe auf ihrer Homepage vor, verlinkt deren Websites und präsentiert sie über ihre Social-Media-Kanäle. Auf allen Tickets soll zudem ein Link auf die Aktionspartner hinweisen.
Für die Teilnahme wird eine Servicepauschale von 150 Euro inklusive Mehrwertsteuer fällig, wie es in dem Schreiben vom 15. Juli heißt. Die Betriebe zahlen also für den Eintrag und gewähren zusätzlich den Rabatt.
Ein privates Unternehmen, ein städtischer Verteiler
Bemerkenswert ist daran weniger das Programm selbst – solche Rabattnetzwerke sind im Tourismus verbreitet – als der Weg, den es genommen hat. Die Neckarline ist kein städtisches Projekt. Betreiber ist die Neckar Line Rottweil GmbH & Co. KG des Unternehmers Günter Eberhardt, die die 606 Meter lange Brücke als private Bauherrin errichtet hat. Die Stadt hatte im Februar 2025 die Baugenehmigung erteilt.
Dass nun ein städtisches Amt das kommerzielle Anschreiben dieses Unternehmens über seinen Verteiler versendet und ausdrücklich dafür wirbt – man würde sich freuen, „wenn möglichst viele von der Partnerschaft profitieren können” –, wirft die Frage nach der Rolle der Kommune auf. Die NRWZ hat sie der Stadtverwaltung gestellt.
Die Antworten fallen eindeutig aus, wo es um Geld geht. Der Stadt fließe aus dem Partnerprogramm kein Anteil zu, es bestünden auch keine finanziellen Verflechtungen mit der Betreibergesellschaft, teilt die Verwaltung mit. Auch an der Entwicklung des Konzepts sei die Stadt nicht beteiligt gewesen: „Wir sind hier ausschließlich in einer Vermittlerrolle, wie sie für städtische Wirtschaftsförderungen üblich und angemessen ist.”
Adressiert wurde die Mail nach Angaben der Verwaltung an Gewerbetreibende aus Handel und Gastronomie sowie an konsumnahe Dienstleister in der historischen Innenstadt und in angrenzenden Bereichen mit Bezug zum Umfeld der Hängebrücke.
„Pflicht”, solche Angebote zu unterstützen
Zur Begründung verweist die Wirtschaftsförderung auf die Vorgeschichte des Projekts. Die Stadt habe gemeinsam mit dem Bauherrn und jetzigen Betreiber bei der Diskussion um die Ansiedlung der Hängebrücke stets auch mit wirtschaftlichen Impulsen für die historische Innenstadt geworben. Nun lasse der Bauherr den Ankündigungen Taten folgen. Bei einem Unternehmen, das in den kommenden Jahren Hunderttausende Menschen in die Stadt bringen wolle, sehe es die städtische Wirtschaftsförderung als ihre Pflicht an, solche Angebote zur Zusammenarbeit zu unterstützen.
Das ist nachvollziehbar – und benennt zugleich die Besonderheit der Konstellation. Die Stadt hat für das private Vorhaben in der teils kontrovers geführten Debatte selbst mitgeworben. Sie hat damit ein eigenes politisches Interesse daran, dass sich die versprochenen Effekte für die Innenstadt tatsächlich einstellen. Ein völlig unbeteiligter Vermittler ist sie in dieser Sache nicht.
Keine Kriterien, keine Vergleichsfälle
Offen bleibt, wie die Stadt mit ähnlichen Anliegen anderer Unternehmen umgehen würde. Auf die Frage nach Kriterien und Vergleichsfällen antwortet die Verwaltung, selten seien Unternehmen mit einer vergleichbar großen Zielgruppe zu einem so breit angelegten Programm bereit. Weitere Angebote dieser Art würde man begrüßen, sie lägen aber bislang nicht vor.
Eine festgelegte Regel, wann die Wirtschaftsförderung für ein kostenpflichtiges Angebot Privater wirbt und wann nicht, gibt es demnach nicht. Es handelt sich um eine Einzelfallentscheidung. Ob die aktive Bewerbung eines gebührenpflichtigen Privatangebots mit dem Neutralitätsgebot der Kommune vereinbar ist, hat die Stadt nach eigener Auskunft geprüft. Das Ergebnis teilt sie knapp mit: „Ja, einen Verstoß sehen wir hier keineswegs.” Woran und von wem geprüft wurde, geht aus der Antwort nicht hervor.
Für die angeschriebenen Betriebe ändert das wenig. Sie entscheiden selbst, ob ihnen der Eintrag 150 Euro und einen Rabatt wert ist. Ansprechpartnerin bei der Neckarline ist Nicola Bax.
