Rottweil bekommt seine erste Schulstraße: Der Abschnitt der Bismarckstraße am Droste-Hülshoff-Gymnasium bleibt auch nach dem Ende der mehr als zweijährigen Baustellensperrung für den allgemeinen Verkehr gesperrt. Eltern können ihre Kinder dort künftig nicht mehr direkt vor der Schule absetzen – dafür ist eine Kiss-and-Go-Zone eingerichtet worden. Von Montag an will der städtische Vollzugsdienst die neue Regelung vor Ort überwachen.
Mit dem Ende der Sommerferien wird die Vollsperrung aufgehoben, die während der Umbauarbeiten am Droste-Hülshoff-Gymnasium (DHG) mehr als zwei Jahre lang gegolten hat. An ihre Stelle tritt keine Rückkehr zum alten Zustand, sondern eine sogenannte Schulstraße – ein Straßenabschnitt im direkten Schulumfeld, der für den allgemeinen Kraftfahrzeugverkehr dauerhaft gesperrt ist.
Was in der Bismarckstraße künftig gilt
Nach Angaben der Stadtverwaltung ist die Zufahrt in den gesperrten Abschnitt ausschließlich Anwohnerinnen und Anwohnern der Hausnummern 5 bis 11 sowie berechtigten Fahrzeugen wie Handwerkern oder Besuchern gestattet. Durchgangsverkehr ist nicht zulässig. Geparkt werden darf nur auf den ausgewiesenen Flächen – mit Bewohnerparkausweis oder gültigem Parkschein.
Der entscheidende Punkt für Familien: Das Bringen und Abholen von Kindern mit dem Auto ist innerhalb der Schulstraße nicht mehr möglich.
Für den übrigen Verkehr bleibt es bei der Führung, die schon während der Bauzeit galt: Die Bismarckstraße ist über die Kaiserstraße beziehungsweise die Lorenz-Bock-Straße anfahrbar, die Ausfahrt erfolgt über die Schillerstraße. Die Einfahrt von der Heerstraße her bleibt den Nutzern der privaten Stellplätze vorbehalten.
Blau markierte Zone für die Elterntaxis
Vor dem gesperrten Abschnitt hat die Stadt eine blau eingefärbte Kiss-and-Go-Zone eingerichtet. Dort sollen Eltern ihre Kinder kurz aussteigen lassen, den restlichen Weg zur Schule legen die Schülerinnen und Schüler zu Fuß zurück. Parken ist in dieser Zone nicht erlaubt.
Ein vergleichbares Modell gibt es in Rottweil bereits am Kindergarten Himmelreich; dort habe es sich bewährt, sagt der Fachbereichsleiter Recht und Ordnung, Bernd Pfaff. Reicht der Platz nicht aus, kann nach Darstellung der Stadt zusätzlich abwärts entlang des Gehwegs der Schillerstraße ein- und ausgestiegen werden.
Vorgeschichte: gefährliche Situationen vor dem Gymnasium
Auslöser für die Neuregelung sind die Zustände vor der Baustellensperrung. Damals sei es durch die vielen Elterntaxis zu gefährlichen Situationen gekommen, die die Sicherheit der Schüler gefährdet hätten, teilt die Stadtverwaltung mit. Handlungsbedarf hätten sowohl die Verwaltung als auch Teile des Gemeinderats gesehen.
Ein Verkehrsplanungsbüro untersuchte anschließend die Rahmenbedingungen für eine Schulstraße. Diskutiert und angeordnet wurde die Lösung in der Verkehrsschau – jenem Gremium, in dem Stadt, Polizei und Straßenverkehrsbehörde regelmäßig über örtliche Verkehrsregelungen entscheiden. Beteiligt waren nach Angaben der Stadt neben Bernd Pfaff auch der Mobilitätsbeauftragte Horst Bisinger sowie Vertreter der Schule.
Oberbürgermeister Christian Ruf wird in der Mitteilung mit den Worten zitiert: „Nach Ende der verkehrlichen Sperrung durch die Umbauarbeiten am DHG war es uns wichtig, dass hier zukünftig eine angepasste und damit sichere Verkehrsführung für die Schülerinnen und Schüler geschaffen wird.“
Land hat erst 2025 Hinweise vorgelegt
Schulstraßen sind in anderen Bundesländern seit Längerem gebräuchlich. In Baden-Württemberg fehlte lange eine einheitliche Grundlage: Das Verkehrsministerium des Landes gab erst am 28. August 2025 einen Erlass mit Hinweisen zur Einrichtung solcher Straßen heraus. Rottweil zählt damit zu den frühen Anwendern im Land.
Ausnahmen sind vorgesehen: Anwohnern, dort parkenden Lehrkräften und Beschäftigten des Gesundheitsamts kommt die Stadt mit speziellen Durchfahrtserlaubnissen entgegen.
Wie gut die Regelung angenommen wird, dürfte sich schon in den ersten Tagen zeigen. Der städtische Vollzugsdienst wird nach Angaben der Verwaltung von Montag an vor Ort sein, um die neue Situation zu überwachen.
Die Regeln im Überblick
- Der Abschnitt ist dauerhaft für den allgemeinen Fahrzeugverkehr gesperrt.
- Zufahrt nur für Anwohner der Hausnummern 5 bis 11 und berechtigte Fahrzeuge (Handwerker, Besucher).
- Parken nur auf ausgewiesenen Flächen mit Bewohnerparkausweis oder gültigem Parkschein.
- Durchgangsverkehr ist nicht zulässig.
- Bringen und Abholen mit dem Auto innerhalb der Schulstraße ist nicht möglich.
- In der Kiss-and-Go-Zone davor darf nur kurz gehalten, nicht geparkt werden.

