Futter für die Kühe: Land lockert Regeln nach Vorstoß aus Rottweil

Bis zu fünf Millionen Euro Futtermittelhilfe, freigegebene Stilllegungsflächen – und Fristen, die schon am 30. September enden.

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Können gut miteinander: Ministerin Gentkes (links) und Landrat Keckeisen, dem sie gerade ein Geschenk zu seinem 50. Geburtstag überreicht. Foto: Peter Arnegger

Landwirte im Kreis Rottweil dürfen Flächen, die eigentlich der Begrünung dienen, in diesem Jahr für die Futtergewinnung nutzen. Das Landeskabinett hat der Ausnahme am Dienstag zugestimmt – gefordert hatten sie unter anderem das Landwirtschaftsamt Rottweil und Landrat Christoph Keckeisen. Zusätzlich stellt das Land bis zu fünf Millionen Euro für den Zukauf von Futter bereit.

Die Rinderhalter im Landkreis Rottweil bekommen Spielraum, den sie seit Wochen fordern. Das Ministerium für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat hat am Dienstag ein Bündel von Maßnahmen gegen die Futterknappheit verkündet. Ministerin Marion Gentges nannte die Lage der tierhaltenden Betriebe „äußerst angespannt“: Wiesen und Weiden seien im ganzen Land ausgetrocknet, Silomais teils großflächig vertrocknet oder ganz ausgefallen. Viele Tierhalter verfütterten bereits jetzt ihre Reserven.

Rottweiler Anregung wird Kabinettsbeschluss

Für den Landkreis Rottweil ist eine der Maßnahmen besonders relevant. Das Landwirtschaftsamt Rottweil hatte dem Ministerium bereits vor Wochen angeregt, Flächen, die im Förderprogramm FAKT als Begrünungsmischung angemeldet sind, in diesem Jahr stattdessen mit einer Futtermischung einzusäen. Genau das ist jetzt möglich: Betriebe können solche Flächen bis zum 30. September abmelden, Futter aussäen und den Aufwuchs verfüttern oder an andere Betriebe abgeben.

Der Preis dafür: Für die abgemeldeten Flächen fließen 2026 keine FAKT-Zahlungen. Auf die sonst fällige Rückforderung früherer Zahlungen verzichtet das Land aber, wenn die Betriebe zusätzlich einen Fall höherer Gewalt anzeigen. Diese Anzeige muss innerhalb von 15 Werktagen bei der unteren Landwirtschaftsbehörde eingehen. Technisch läuft die Abmeldung über das Antragsprogramm FIONA, indem der FAKT-Code 41 entfernt und der Antrag erneut eingereicht wird.

Bei einem Arbeitstreffen auf dem Hof der Familie Aulich hatten Kreisbauernverband und Landwirtschaftsamt Anfang August genau diese Neubewertung verlangt. Landrat Christoph Keckeisen brachte das Anliegen erneut beim Ministerium vor; sein Schreiben unterzeichneten nach Angaben des Landratsamts alle Landräte des Regierungsbezirks Freiburg mit. Inzwischen habe sich Keckeisen bei der Ministerin für die Umsetzung bedankt.

Stilllegungsflächen und fünf Millionen Euro

Daneben weist das Ministerium darauf hin, dass stillgelegte Flächen wieder in Produktion genommen werden können; die Antragsänderung ist ebenfalls bis 30. September möglich. Flächen der Öko-Regelung 1a dürfen ab 1. September ohne besondere Anzeige mit Schafen und Ziegen beweidet werden, bei der Öko-Regelung 1d ist zusätzlich eine Schnittnutzung zulässig. Wer den Aufwuchs darüber hinaus verfüttern will, muss die Flächen wegen bundesrechtlicher Vorgaben vorher aus der jeweiligen Öko-Regelung abmelden. Das Land appelliert dabei ausdrücklich an Betriebe ohne Tierhaltung, ihre Stilllegungsflächen zu ernten und das Futter abzugeben.

Finanziell greift das Land mit bis zu fünf Millionen Euro im Haushaltsjahr 2026 ein. Gefördert werden dürrebedingt notwendige Zukäufe von Grundfutter samt Transportkosten, begrenzt auf den ermittelten Ertragsverlust. Voraussetzung ist allerdings eine hohe Hürde: Die Dürre muss mehr als 30 Prozent der durchschnittlichen Jahreserzeugung des Betriebs zerstört haben. Wie das Antragsverfahren genau aussieht, ist noch offen – es soll nach Angaben des Ministeriums unbürokratisch werden.

Öko-Betriebe dürfen konventionell zukaufen

Für Bio-Betriebe hat das Land bereits am 7. August den Katastrophenfall im Sinne des europäischen Ökorechts ausgerufen – wie zuvor schon 2018 und 2022. Sie dürfen damit konventionelles Grünland- und Ackerfutter zukaufen. Nötig ist dafür ein Antrag bei der Öko-Kontrollbehörde beim Regierungspräsidium Karlsruhe.

Ob die Maßnahmen reichen, hängt am Wetter. Bleibe ergiebiger Regen aus, so das Ministerium, stehe man erst am Anfang einer großen Herausforderung.

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