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E-Scooter auf dem Gehweg: Leser nennen Brennpunkte, die Polizei kennt keine

Sechs Stellen in Rottweil – doch der Polizei sind dort keine Schwerpunkte bekannt. Sie will die Orte prüfen und bittet um Meldungen.

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Nach dem Leserbrief über rücksichtslose E-Scooter-Fahrer haben zahlreiche Rottweilerinnen und Rottweiler reagiert und weitere Stellen genannt, an denen Fußgänger ausweichen müssen – von der Predigerstraße bis zum Rottenmünster. Der Polizei sind dort bislang keine Schwerpunkte bekannt. Sie will die Orte nun prüfen und bittet darum, Vorfälle zu melden.

Den Anstoß gab eine Leserin, die als Fußgängerin mit Hund und als Autofahrerin fast täglich brenzlige Situationen erlebt. In ihrem Leserbrief nannte sie die Unterführung Richtung Göllsdorf und die Kreuzung an der Tuttlinger Straße bei der Sparkasse. Auf der Facebookseite der NRWZ kamen innerhalb kurzer Zeit weitere Orte und Erlebnisse hinzu.

Weitere Stellen in der Stadt

Eine Leserin schildert ihren Weg von der Predigerstraße über die Baustelle bis zur Fußgängerzone. Innerhalb einer halben Stunde seien dort zwei E-Scooter und sechs Fahrräder auf dem Gehweg an ihr vorbeigefahren, eines davon mit Anhänger. Ein anderer Nutzer nennt das Gelände rund um das Rottenmünster als auffällige Stelle.

Eine weitere Leserin berichtet von der Bahnhofstraße. Dort habe sie einen E-Scooter-Fahrer auf die daneben verlaufende Fahrradspur hingewiesen und sei daraufhin mit Schlägen bedroht worden. Der Mann sei zwischen 40 und 50 Jahre alt gewesen. „Es ist leider kein Jugendproblem“, schreibt sie.

Mehrere Hundehalterinnen beschreiben ähnliche Szenen. Eine Leserin war mit ihrem Hund Richtung Siedlung unterwegs, als ein junger Mann von hinten auf dem Bürgersteig heranfuhr, sie und den Hund erschreckte und vorbeirauschte. Eine andere weist auf ein Ungleichgewicht hin: Von Hundehaltern werde Rücksicht erwartet, während Rad- und Scooterfahrer auf dem Gehweg ohne Folgen vorbeifahren könnten.

Nicht alle sehen es gleich

Es gibt auch Widerspruch. Ein Nutzer wundert sich, dass über E-Scooter mehr diskutiert werde als über rücksichtslose Autofahrer. Eine Scooterfahrerin schreibt, sie steige ab und schiebe, sobald ihr jemand mit Hund entgegenkomme. Auch die Kritikerinnen räumen ein, dass es Ausnahmen gibt.

Polizei: Keine Schwerpunkte bekannt

Die NRWZ hat die genannten Stellen der Polizei vorgelegt. Die Antwort fällt deutlich aus: Beim Polizeirevier Rottweil seien keine Schwerpunkte bekannt, „weder was Unfälle angeht noch was Beschwerden angeht“. Mit der wachsenden Zahl von E-Scootern seien grundsätzlich aber auch mehr Verstöße zu erwarten.

Konkrete Kontrollen sind derzeit nicht geplant. Die Polizei kündigt jedoch an, die genannten Stellen zu prüfen und bei Bedarf in ihre Kontrollen einzubeziehen. Anfang September hatte sie in der Rottweiler Fußgängerzone in knapp zwei Stunden 24 Verstöße von Rad- und Scooterfahrern festgestellt.

Wie viele Verwarnungen es in diesem Jahr wegen Fahrens auf dem Gehweg gab, kann die Polizei nicht sagen. Solche Verstöße werden nach wie vor nicht statistisch erfasst. Das hatte das Polizeipräsidium Konstanz der NRWZ bereits im August bestätigt.

Zwischen dem, was viele Leser erleben, und dem, was bei der Polizei ankommt, klafft damit eine Lücke. Ein Grund liegt nahe: Die meisten Vorfälle werden offenbar nicht gemeldet.

Melden statt selbst eingreifen

Genau dazu rät die Polizei. Wer Verstöße beobachtet oder sich von E-Scootern bedrängt oder gefährdet fühlt, kann sich jederzeit an das Polizeirevier Rottweil wenden, Telefon 0741 4770. Festgestellte Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten würden konsequent verfolgt. Davon, Scooterfahrer selbst zu verfolgen oder gar anzuhalten, rät die Polizei ab.

Ein Foto kann helfen, einen konkreten Verstoß zu belegen, und darf der Polizei als Beweismittel übergeben werden. Das ist allerdings an enge Voraussetzungen geknüpft, etwa mit Blick auf Unbeteiligte im Bild. Veröffentlichen oder weiterverbreiten darf man ein solches Foto nicht.

Was erlaubt ist und was nicht

Mit Fahrrädern und E-Scootern darf nicht auf Gehwegen und in der Fußgängerzone gefahren werden, betont die Polizei. E-Scooter müssen Radwege oder Radfahrstreifen nutzen, wo es beides nicht gibt, gehören sie auf die Fahrbahn. Auf gemeinsamen Geh- und Radwegen haben Fußgänger immer Vorrang. Umgekehrt sollten Fußgänger nicht auf Radwegen gehen.

Das Ordnungsamt der Stadt nimmt Beschwerden ebenfalls entgegen, darf aber niemanden anhalten. Die NRWZ hat auch die Stadtverwaltung zu den genannten Stellen befragt. Ihre Antwort steht noch aus.

Wo erleben Sie solche Situationen in Rottweil und im Kreis? Schreiben Sie uns an redaktion@nrwz.de – am besten mit Ort und Uhrzeit.

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