Das Landratsamt Rottweil hat das Repowering einer Windenergieanlage in Fluorn-Winzeln genehmigt. Die neue Anlage soll 6,8 Megawatt leisten und 266,5 Meter hoch werden – deutlich mehr als der Bestand, den sie ersetzt. Der Bescheid ist auf den 25. August datiert; öffentlich bekannt gemacht hat ihn der Landkreis am Montag. Von diesem Dienstag an liegen die Unterlagen zwei Wochen lang aus, anschließend läuft die Klagefrist.
Fluorn-Winzeln. Antragstellerin ist nach dem Genehmigungsbescheid die KS Energiesysteme GmbH & Co. KG mit Sitz im Unterbergenweg in Dunningen-Seedorf. Sie hatte den Antrag am 1. Dezember 2025 eingereicht und am 9. Juni 2026 ergänzt. Zuständig ist das Kreisbauamt des Landratsamts Rottweil, das Verfahren läuft unter dem Aktenzeichen 22/25600255/0020.
Was genehmigt ist
Genehmigt ist eine einzelne Windenergieanlage des Typs Nordex N175/6.X auf den Flurstücken 573/1 und 573/2 auf der Gemarkung Fluorn. Die Nabenhöhe beträgt 179 Meter, der Rotordurchmesser 175 Meter. Daraus ergibt sich die Gesamthöhe von 266,5 Metern. Die Nennleistung liegt bei 6,8 Megawatt, den erwarteten Jahresertrag beziffert der Bescheid auf rund 14,5 Millionen Kilowattstunden.
Zur Einordnung: Bei einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von etwa 3.000 Kilowattstunden je Haushalt entspräche diese Menge rechnerisch dem Strombedarf von rund 4.800 Haushalten. Es handelt sich um eine Überschlagsrechnung, nicht um eine Angabe des Landratsamts.
Rechtlich handelt es sich um eine immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung nach den Paragrafen 16b, 4 und 19 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Paragraf 16b regelt seit einigen Jahren das Repowering, also den Ersatz älterer Windräder durch leistungsstärkere an nahezu demselben Standort. Die Prüfung beschränkt sich dabei im Wesentlichen auf die Unterschiede zwischen Alt- und Neuanlage.
Die alte Anlage muss zuerst weg
Der Bescheid koppelt den Neubau an den Rückbau: Die neue Anlage darf erst in Betrieb gehen, wenn die Bestandsanlage außer Betrieb genommen ist. Errichtet werden muss sie innerhalb von 48 Monaten nach deren Rückbau. Für den späteren Rückbau des Neubaus verlangt die Behörde eine selbstschuldnerische Bankbürgschaft.
Auflagen zu Lärm, Schattenwurf und Artenschutz
Der Bescheid enthält eine Reihe von Nebenbestimmungen. Für den Schall gilt die TA Lärm; innerhalb eines Jahres nach Inbetriebnahme ist eine Abnahmemessung fällig. Der Schattenwurf auf die Nachbarschaft ist auf 30 Minuten am Tag und acht Stunden im Jahr begrenzt, die Anlage braucht dafür eine Abschalteinrichtung.
Für den Naturschutz schreibt das Landratsamt vor, dass Rodungsarbeiten nur zwischen November und Februar stattfinden dürfen und von einer Baubegleitung begleitet werden. Zu Fortpflanzungsstätten ist ein Abstand von mindestens 1.000 Metern einzuhalten, bei bestimmten Bewirtschaftungsereignissen in der Umgebung – etwa Mahd oder Ernte, die Greifvögel anlocken – muss die Anlage automatisch abschalten. Für den Eingriff ins Landschaftsbild setzt der Bescheid eine Ersatzzahlung von 68.762,50 Euro fest. In der öffentlich ausgelegten Fassung der Bekanntmachung ist dieser Betrag geschwärzt.
Hinzu kommen Vorgaben zur Luftfahrt – Tages- und Nachtkennzeichnung, weiße oder graue Rotorblätter mit Farbfeldern, Meldepflicht bei Ausfall der Befeuerung – sowie zum Brandschutz und zum Bodenschutz, darunter ein Bodengutachten vor der Baufreigabe.
Auslegung bis 22. September, dann läuft die Klagefrist
Die Genehmigung und ihre Begründung liegen vom 8. bis zum 22. September 2026 öffentlich aus. Wer klagen will, kann das innerhalb eines Monats nach Ende der Auslegungsfrist beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim tun. Ein Antrag auf aufschiebende Wirkung ist an eine eigene Monatsfrist ab Zustellung gebunden. Auskunft zum Verfahren gibt beim Kreisbauamt Frau Fecker, Zimmer C 465, Telefon 0741/244-576.
Was aus den Unterlagen nicht hervorgeht
Welche Leistung die Bestandsanlage hat, die ersetzt wird, nennt die Bekanntmachung nicht. Der tatsächliche Zugewinn an Strommenge lässt sich auf Grundlage der veröffentlichten Papiere daher nicht beziffern. Auch das Ergebnis der Vorprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung ist in den ausgelegten Dokumenten nicht ausdrücklich vermerkt; auf das entsprechende Formblatt wird lediglich verwiesen.
Windkraft ist in Fluorn-Winzeln seit Längerem umstritten. Mit den „Windkraftzweiflern Fluorn-Winzeln und Umgebung“ besteht eine Bürgerinitiative, die sich nach eigener Darstellung gegen weitere Anlagen rund um die Gemeinde wendet. Nach ihren eigenen Angaben lehnte bei einem Bürgerentscheid am 8. März 2026 eine Mehrheit ein Windpark-Vorhaben ab. Ob sich dieser Entscheid auf das jetzt genehmigte Repowering bezog oder auf ein anderes Projekt, geht aus den Unterlagen des Landratsamts nicht hervor. Der Schwarzwälder Bote hatte im Januar berichtet, dass die geplante größere Anlage den örtlichen Modellflugbetrieb berührt.
Quellen: Landratsamt Rottweil, Bekanntmachung vom 7. September 2026 und Genehmigungsbescheid vom 25. August 2026 (Aktenzeichen 22/25600255/0020); Website der Bürgerinitiative Windkraftzweifler Fluorn-Winzeln und Umgebung.
