Die anhaltende Trockenheit macht das Futter für die Tierhaltung knapp. Das Land Baden-Württemberg hat deshalb mehrere Auflagen für landwirtschaftliche Flächen gelockert und stellt bis zu fünf Millionen Euro für Futtermittelhilfen bereit. Betroffen sind auch Betriebe im Landkreis Rottweil, in dem Grünlandwirtschaft und Milchviehhaltung eine große Rolle spielen.
Über die Maßnahmen informiert das Abgeordnetenbüro des Rottweiler CDU-Landtagsabgeordneten Stefan Teufel. Er hatte sich nach eigenen Angaben zuvor in einem Gespräch mit der Ministerin für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat, Marion Gentges, für schnelle Hilfen eingesetzt. Mehr dazu hier, hier und hier.
Stillgelegte Flächen dürfen wieder genutzt werden
Eine der Erleichterungen betrifft stillgelegte Flächen: Sie können jederzeit wieder in Produktion genommen werden. Betriebe können dort also zusätzliches Futter erzeugen, ohne Sanktionen bei den Direktzahlungen befürchten zu müssen.
Mehr Spielraum gibt es auch bei den Begrünungsmischungen. Flächen, die für die Maßnahme „Begrünungsmischungen im Acker-/Gartenbau“ beantragt wurden, lassen sich bis zum 30. September abmelden. Statt der Begrünung darf dort eine Futtermischung ausgesät werden, der Aufwuchs kann verfüttert oder an andere Betriebe abgegeben werden.
Bis zu fünf Millionen Euro für Grundfutter
Für Futtermittelhilfen stellt das Land nach den Angaben bis zu fünf Millionen Euro bereit. Unterstützt werden können notwendige Zukäufe von Grundfutter einschließlich der Transportkosten, sofern diese eine Folge der Dürre sind.
Beihilfefähig sind demnach Schäden, die unmittelbar an Futterflächen für Raufutterfresser entstanden sind – also an Dauergrünland, Ackerfutter oder Silomais. Wie hoch die Beihilfe im Einzelfall ausfällt, ab welcher Schadenshöhe sie greift und wann Anträge gestellt werden können, geht aus der Mitteilung nicht hervor.
Ausnahme für Ökobetriebe
Weil im Sinne des europäischen Ökorechts der Katastrophenfall ausgerufen wurde, dürfen Biobetriebe vorübergehend konventionelle Grünland- und Ackerfuttermittel zukaufen. Dafür ist ein Antrag bei der zuständigen Öko-Behörde beim Regierungspräsidium Karlsruhe nötig. Normalerweise ist ein solcher Zukauf im ökologischen Landbau nur sehr eingeschränkt zulässig.
Teufel dringt auf schnelle Umsetzung
Teufel wertet die Maßnahmen als notwendige Flexibilisierung. „Wenn das Futter knapp wird, geht es nicht nur um wirtschaftliche Einbußen, sondern ganz konkret um die Versorgung der Tiere und die Zukunft unserer bäuerlichen Familienbetriebe“, wird er zitiert.
Entscheidend sei, dass die Hilfen auch in der Praxis rasch bei den Betrieben ankämen: „Wir müssen pragmatisch handeln und dort helfen, wo die Auswirkungen der Trockenheit unmittelbar zu spüren sind.“ Gerade in einer Ausnahmesituation dürfe es nicht daran scheitern, dass ein Betrieb erst komplizierte Verfahren durchlaufen müsse, bevor er Futter beschaffen könne.
Ansprechpartner für Landwirte im Landkreis sind in der Regel das Landwirtschaftsamt beim Landratsamt Rottweil sowie das Regierungspräsidium Karlsruhe für Fragen des Ökorechts.
