Benachrichtigung

VGH stoppt Abriss der Brandruine Dolomiti – Eigentümer muss jetzt handeln

Gericht stoppt Abriss – doch der Druck auf den Eigentümer bleibt hoch.

Die Dolomiti-Ruine blockiert seit mehr als einem Jahrzehnt den Gehweg an der Oberndorfer Straße - ohne dass die Stadt den Eigentümer dafür zur Kasse bitten könnte. Archiv-Foto: him
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Das Verwaltungsgericht Baden-Württemberg hat den geplanten Abriss der ehemaligen Pizzeria Dolomiti in Schramberg vorerst gestoppt. Der Eigentümer des seit über zwölf Jahren leerstehenden Brandgebäudes an der Oberndorfer Straße erhält damit die Chance, das Gebäude zu sichern und zu sanieren – muss sie aber auch nutzen, meldet die Stadtverwaltung.

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) hat die aufschiebende Wirkung der Klage gegen die städtische Abbruchanordnung für das Gebäude Oberndorfer Straße 59 wiederhergestellt. Damit darf die Stadt Schramberg das frühere Lokal, bekannt als Pizzeria Dolomiti, bis zur Entscheidung in der Hauptsache vorerst nicht abreißen lassen.

Das Gebäude steht seit einem Brand in der Nacht auf den 24. März 2013 leer. Seitdem verfiel es sichtbar – mitten in der Talstadt, an einer der meistbefahrenen Straßen Schrambergs. Ab 2017 forderte die Stadt den Eigentümer wiederholt zur Sanierung auf, ab 2019 folgten baurechtliche Verfügungen: zur Sicherung des Gebäudes, zur Beseitigung von Gefahrenquellen und zur Vorlage eines Instandsetzungskonzepts. Nachdem trotz einer Entkernung 2018/2019 keine Sanierungsarbeiten folgten und sich der Zustand des Gebäudes weiter verschlechterte, ordnete die Stadt Ende 2022 den Abbruch an.

Gegen diese Anordnung klagte der Eigentümer. Der VGH hat nun dessen Klage aufschiebende Wirkung zuerkannt und festgestellt, dass der Eigentümer bis zur Hauptsacheentscheidung Sicherungs- und Sanierungsmaßnahmen durchführen kann.

Die Stadt Schramberg respektiert nach eigenen Angaben den Beschluss, macht aber deutlich, dass von dem Gebäude keine Gefahr ausgehen darf und erwartet, dass der Eigentümer die gerichtlich eröffnete Möglichkeit nun tatsächlich nutzt. Die Baurechtsbehörde werde weiterhin auf die Einhaltung der baurechtlichen Anforderungen achten.

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Autor / Quelle:NRWZ-Redaktion
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