Der Deutsche Alpenverein und der Interessenverband Mountainbike wollten die Landesregierung zum Umdenken bewegen. Landwirtschaftsministerin Marion Gentges hat nun geantwortet: Das Radfahrverbot auf schmalen Waldwegen bleibt. In der Region zeigt sich, wie dünn das legale Angebot ist – und wie viel Ehrenamt dahintersteckt.
Rottweil/Stuttgart. Wer im Kreis Rottweil mit dem Mountainbike legal über einen schmalen Waldpfad fahren will, hat wenig Auswahl. Nur an zwei Orten im Landkreis sind Singletrails behördlich genehmigt, im Kreis Tuttlingen ebenfalls an zwei, im Schwarzwald-Baar-Kreis an keinem einzigen. Diese Zahlen stammen aus einer Aufstellung, die der Landesverband Baden-Württemberg des Deutschen Alpenvereins (DAV) jetzt veröffentlicht hat – als Reaktion auf eine Absage aus Stuttgart.
Ministerin: Regel ist „Ausdruck demokratischer Willensbildung“
Vor den Sommerferien hatten der DAV-Landesverband und der Deutsche Interessenverband Mountainbike (DIMB) eine gemeinsame Stellungnahme an Landwirtschaftsministerin Marion Gentges und Umweltministerin Thekla Walker geschickt. Ihr Ziel: die Landesregierung davon zu überzeugen, dass die angekündigte Beibehaltung der sogenannten Zwei-Meter-Regel ein Fehler sei.
Nun liegt dem DAV die Antwort von Ministerin Gentges vor. Sie fällt eindeutig aus: Die Regel bleibt. Dies sei nicht allein fachlichen Erwägungen geschuldet, sondern auch Ausdruck demokratischer Willensbildung im Land, heißt es laut DAV in dem Schreiben. Landesweit gebe es 370 Kilometer genehmigte Singletrails. Dieses Angebot solle über Runde Tische weiter ausgebaut werden, um flächendeckend attraktive Möglichkeiten für Mountainbiker zu schaffen.
DAV: 370 Kilometer sind „verschwindend geringer Bruchteil“
Der DAV-Landesverband hält dagegen. Die 370 Kilometer mögen auf den ersten Blick beachtlich klingen, seien angesichts mehrerer zehntausend Kilometer Waldwege im Land aber nur ein verschwindend geringer Bruchteil des Wegenetzes. Hinzu komme die ungleiche Verteilung: Die meisten legalen Trails konzentrierten sich in Baiersbronn, rund um Freiburg und im Rems-Murr-Kreis. In den Landkreisen Biberach, Hohenlohe, Pforzheim, Schwarzwald-Baar und Ulm gebe es dagegen keinen einzigen genehmigten Singletrail.
Auch die angekündigten Runden Tische überzeugen den Verband nicht. Genehmigungsverfahren seien vielerorts nicht einfacher, sondern wegen langwieriger Abstimmungs- und Beteiligungsprozesse aufwendiger geworden. Die bisherigen Erfahrungen sprächen eher für eine Verlangsamung als für eine Beschleunigung des Ausbaus.
Besonders scharf kritisiert der DAV die fachliche Begründung des Ministeriums. Auf die in der Stellungnahme zitierten wissenschaftlichen Erkenntnisse sei nur mit pauschalen Behauptungen geantwortet worden. Als Beispiel nennt der Verband eine Studie der Hochschule Rottenburg, die keinen statistischen Zusammenhang zwischen dem Verhalten von Wildtieren und den Nutzern eines untersuchten Mountainbike-Trails festgestellt habe. Diese sei dem Ministerium zwar bekannt, lasse sich aber nicht verallgemeinern – während umgekehrt der Schutz des nur an wenigen Orten vorkommenden Auerhuhns herangezogen werde, um die landesweite Regel zu rechtfertigen.
Für den DAV ist das ein Beleg, dass es der Landesregierung weniger um fachliche Erwägungen gehe als um die Beibehaltung einer Machtposition gegenüber den Mountainbikern. Die Haltung stehe zudem im Widerspruch zur Radstrategie des Landes. Der Verband fordert weiterhin die Abschaffung der Regel – bei gleichzeitiger Einführung fachlich begründeter Verbotsvorbehalte für tatsächliche Nutzungskonflikte und sensible Naturräume.
Was das Land für die Regel anführt
Die Landesregierung begründet die Zwei-Meter-Regel vor allem mit Sicherheit und Erholung: Bei gemeinsamer Nutzung von Wegen müssten ausreichend Reaktionszeit und Platz zum Ausweichen vorhanden sein, breitere Waldwege seien zudem meist übersichtlicher. Wanderer und Spaziergänger sollen sich auf schmalen Pfaden erholen können, ohne regelmäßig Fahrrädern ausweichen zu müssen. Hinzu kommt das Argument der Lenkung: Über das Ausnahmeverfahren könnten schmale Strecken gezielt dort zugelassen werden, wo Naturschutz, andere Erholungsformen und Eigentumsrechte berücksichtigt seien.
Allerdings liefern auch offizielle Quellen des Landes Hinweise, die der DAV-Argumentation nicht widersprechen. Das landeseigene Mountainbike-Handbuch beschreibt die Auswirkungen von Radfahrern und Wanderern auf Wege und Böden als ungefähr vergleichbar; entscheidend seien Gefälle, Untergrund und Nutzungsintensität. Und eine Besucherbefragung der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt (FVA) aus dem Jahr 2017 ergab, dass sich rund 89 Prozent der Waldbesucher am Befragungstag nicht durch andere Nutzergruppen gestört fühlten – rund sieben Prozent dagegen schon. Die FVA dokumentiert zugleich Konflikte durch freilaufende Hunde. Rücksichtnahme, so lässt sich daraus ableiten, ist keine Einbahnstraße.
Der Blick vor die Haustür: Jahre Arbeit für wenige Kilometer
Wie mühsam legale Angebote entstehen, zeigt sich im Kreis Rottweil. Welche zwei Standorte das Ministerium für den Landkreis zählt, geht aus der DAV-Mitteilung nicht hervor. Nach Informationen der NRWZ dürften es die MTB-Strecke an der Roten Steige in Rottweil und der Bikepark BikeareA81 in Zimmern ob Rottweil sein.
An der Roten Steige zwischen Rottweil und Göllsdorf baut die Radsportgruppe des Schneelaufvereins Rottweil seit Februar 2025 an zwei Trails mit insgesamt rund 3,2 Kilometern Länge – in blauer und roter Schwierigkeitsstufe, mit Steilkurven, Wellen und kleineren Sprüngen. Die ersten beiden Abschnitte wurden im November 2025 eröffnet. Die Fertigstellung aller vier Bauabschnitte ist erst für 2028 vorgesehen. Drei Jahre Bauzeit also für gut drei Kilometer Strecke.
In Zimmern ob Rottweil entstand die BikeareA81 direkt am Waldrand an der Autobahn als Jugendprojekt der Schulsozialarbeit. Nach rund anderthalb Jahren Bauzeit und deutlich mehr als 500 ehrenamtlichen Arbeitsstunden wurde der Bikepark mit drei Strecken eröffnet – von der überrollbaren blauen Line für Anfänger und Familien bis zur schwarzen Jumpline mit großen Sprüngen.
Im Kreis Tuttlingen zählt der Zundelberg in Spaichingen zu den genehmigten Standorten; dort liegen mehrere Strecken an einem Ort. Der Schwarzwald-Baar-Kreis geht in der Aufstellung leer aus.
Für Mountainbiker in der Region bedeutet die Absage aus Stuttgart damit: Wer nicht auf den wenigen genehmigten Strecken oder auf breiten Forstwegen fahren will, bewegt sich weiterhin außerhalb des Gesetzes.
Was die Zwei-Meter-Regel besagt
Nach § 37 Absatz 3 des Landeswaldgesetzes ist das Radfahren im Wald nur auf Straßen und Wegen erlaubt, die mindestens zwei Meter breit sind. Die Regel gilt nur in Baden-Württemberg und betrifft das Radfahren allgemein, nicht nur Mountainbikes. Die zwei Meter beziehen sich auf die Wegbreite – nicht, wie oft angenommen, auf einen Überholabstand. Die Forstbehörde kann schmalere Wege ausdrücklich freigeben; solche genehmigten Singletrails sind legal. Sport- und Lehrpfade sind grundsätzlich ausgenommen. Auch auf breiten Wegen gilt: Radfahrer müssen auf Fußgänger Rücksicht nehmen und ihre Geschwindigkeit anpassen. Außerhalb des Waldes greift die Regel nicht.
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