Eine Verkehrskontrolle am Mittwochabend in Wellendingen (Landkreis Rottweil) hat für einen 33-Jährigen weitreichende Folgen. Nach Angaben des Polizeipräsidiums Konstanz war der Mann ohne Fahrerlaubnis und mutmaßlich unter Drogeneinfluss unterwegs. Am Ende stellten die Ermittler rund 120 Gramm Amphetamin, mehrere Hundert Tabletten, Testosteron und fünf verbotene Messer sicher.
Kontrolle in der Bahnhofstraße
Beamte des Polizeireviers Rottweil hielten den Mercedes-Fahrer am Mittwoch, 5. August, gegen 22.45 Uhr in der Bahnhofstraße an. Bei der Kontrolle bemerkten sie Hinweise darauf, dass der 33-Jährige unter dem Einfluss von Drogen stehen könnte. Eine gültige Fahrerlaubnis hatte er nach Polizeiangaben ebenfalls nicht.
Im Auto fanden die Beamten eine größere Menge einer Substanz, bei der es sich mutmaßlich um Amphetamin handelt. In der Mittelkonsole lag zudem ein verbotenes Einhandmesser.
Blutprobe und Durchsuchung der Wohnung
Der 33-Jährige musste die Polizisten auf die Dienststelle begleiten, wo ihm ein Arzt Blut abnahm. Anschließend durchsuchten die Beamten auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Rottweil seine Wohnung. Dabei stießen sie auf weitere Beweismittel.
In der Summe kamen bei Kontrolle und Durchsuchung rund 120 Gramm Amphetamin zusammen, dazu nach Polizeiangaben eine „niedrige dreistellige Anzahl“ verschiedener Tabletten, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, sowie etwa 60 Milliliter Testosteron. Außerdem fanden die Ermittler insgesamt fünf verbotene Messer.
Rauschgiftermittler übernehmen
Die weiteren Ermittlungen führt die Rauschgiftermittlungsgruppe der Kriminalpolizei. Der 33-Jährige muss sich nach derzeitigem Stand wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und unter Drogeneinfluss verantworten, außerdem wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz, das Arzneimittelgesetz und das Waffengesetz.
Ob der Mann Haftbefehl zu erwarten hat oder auf freiem Fuß bleibt, teilte die Polizei nicht mit. Auch zur Herkunft der Drogen und zu einem möglichen Weiterverkauf lagen zunächst keine Angaben vor. Die Ermittlungen dauern an. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt für den 33-Jährigen die Unschuldsvermutung.
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