Raubserie im Raum Tuttlingen: Prozess gegen 19-Jährigen am Landgericht Rottweil

Vier Verhandlungstage, 27 Zeugen, zwei Dolmetscher: Die Vorwürfe reichen von Mai 2025 bis März 2026 – der Angeklagte sitzt seit April in Haft.

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Landgericht Rottweil: Archivfoto: Peter Arnegger

Rottweil. Am Landgericht Rottweil beginnt am Donnerstag, 17. September, ein Prozess gegen einen 19-Jährigen. Die Anklage wirft ihm besonders schweren Raub und rund 20 weitere Taten vor, die sich zwischen Mai 2025 und März 2026 vor allem im Raum Tuttlingen ereignet haben sollen. Die 1. Große Jugendkammer hat vier Verhandlungstage angesetzt und bislang 27 Zeugen geladen.

Vier Verhandlungstage in Saal 201

Verhandelt wird jeweils in Saal 201 des Landgerichts in der Königstraße 20. Angesetzt sind der 17. September ab 9 Uhr, der 22. September ab 9 Uhr, der 24. September ab 14 Uhr und der 30. September ab 9 Uhr. Den Vorsitz führt der Vorsitzende Richter am Landgericht Münzer.

Neben den 27 Zeugen sind nach Angaben der Pressestelle des Landgerichts ein psychiatrischer Sachverständiger und zwei Dolmetscher geladen. Die Hauptverhandlung ist öffentlich.

Tatorte von Immendingen bis Radolfzell

Die Vorwürfe umfassen einen Zeitraum von knapp einem Jahr. Als Tatorte nennt das Gericht Immendingen, Tuttlingen, Wurmlingen, Villingen-Schwenningen, Engen und Radolfzell. Zum Bezirk des Landgerichts Rottweil gehören unter anderem die Amtsgerichte Tuttlingen, Spaichingen und Villingen-Schwenningen.

Die Vorwürfe im Einzelnen

Nach der Darstellung des Gerichts soll der Angeklagte seit Mai 2025 unter anderem folgende Taten begangen haben:

  • Mai 2025, Immendingen: Er soll trotz Hausverbots in einer Asylbewerberunterkunft übernachtet haben. Als ein Sicherheitsmitarbeiter ihn entdeckte und die Polizei verständigte, soll ein unbekannter Mittäter den Mitarbeiter umklammert haben. Der Angeklagte soll dem Mitarbeiter gegen das Knie getreten und ihn am Kragen gepackt haben.
  • Mai 2025, Tuttlingen: Gemeinsam mit anderen soll er einen Mann so heftig geschlagen haben, dass dieser bewusstlos zu Boden ging. Anschließend soll der Angeklagte ihm gegen den Brustkorb getreten haben.
  • August 2025, Tuttlingen: Er soll einer Person mit der Faust ins Gesicht geschlagen und sie unter Vorhalt eines Messers mit dem Tod bedroht haben, um ein Mobiltelefon zu erzwingen. Die Person konnte fliehen.
  • September 2025, Tuttlingen: Aus Wut soll er gegen eine Haustür getreten und diese beschädigt haben. Ebenfalls im September soll er einer Person Reizstoff ins Gesicht gesprüht haben, um Wertgegenstände zu erzwingen – ohne Erfolg.
  • September 2025, Villingen-Schwenningen: Er soll sich ohne gültigen Aufenthaltstitel aufgehalten haben.
  • Oktober 2025, Tuttlingen: Bei einem Streit mit dem Betreiber eines Cafés sollen der Angeklagte und seine Begleiter auf den Mann eingeschlagen und weiter auf ihn eingetreten haben, als er am Boden lag. Dabei soll der Angeklagte 200 Euro und weitere Wertgegenstände aus dessen Hosentasche entwendet haben. Später soll er 20 Euro und das Smartphone zurückgegeben haben.
  • Dezember 2025, Tuttlingen: Bei einem Streitgespräch soll er seinem Kontrahenten Pfefferspray ins Gesicht gesprüht haben.
  • Januar und März 2026, Wurmlingen und Tuttlingen: In drei Fällen soll er unverschlossene Fahrzeuge nach Bargeld und Wertgegenständen durchsucht und diese teilweise an sich genommen haben.
  • Februar 2026, Tuttlingen: Mit einer weiteren Person soll er sich Zugang zu einer unverschlossenen Wohnung verschafft und Diebesgut im Wert von rund 1800 Euro entwendet haben, während die Bewohner schliefen.
  • März 2026, Tuttlingen: Gemeinsam mit einem anderen soll er versucht haben, einer Person einen Rucksack zu entreißen, und mehrfach auf sie eingeschlagen haben. Die Person wehrte sich; die aus dem Rucksack entnommenen Gegenstände sollen die beiden weggeworfen haben, weil sie ihnen nicht werthaltig erschienen.
  • März 2026, Tuttlingen: Er soll eine Person geschlagen und mindestens einmal getreten haben. Am Folgetag soll er eine ungeladene Schreckschusswaffe mit sich geführt haben.
  • März 2026, Engen und Radolfzell: Er soll sich mit der EC-Karte einer anderen Person ausgewiesen haben, um über seine Identität zu täuschen. Am selben Tag soll er in vier Fällen Wertgegenstände aus Ladengeschäften entwendet haben.

Seit April in Untersuchungshaft

Der Angeklagte war nach Angaben des Gerichts zuletzt unbekannten Aufenthalts. Im April 2026 konnte er festgenommen werden. Seither sitzt er in Untersuchungshaft.

Warum eine Jugendkammer verhandelt

Zuständig ist die 1. Große Jugendkammer des Landgerichts. Sie verhandelt Verfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende. Als Heranwachsender gilt, wer zur Tatzeit zwischen 18 und 20 Jahre alt war. In diesen Fällen prüft das Gericht, ob Jugendstrafrecht oder allgemeines Strafrecht anzuwenden ist – maßgeblich ist der Entwicklungsstand des Angeklagten zur Tatzeit. Dass ein psychiatrischer Sachverständiger geladen ist, ist in solchen Verfahren nicht ungewöhnlich.

Es gilt die Unschuldsvermutung. Alle genannten Vorwürfe sind bislang unbewiesene Anklagepunkte, über die das Gericht erst nach der Beweisaufnahme entscheidet.

Autor / Quelle:NRWZ-Redaktion
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