Landrat Christoph Keckeisen wird in die Besoldungsstufe B7 „eingewiesen“. Dies beschloss der Kreistag mehrheitlich bei sieben Gegenstimmen.
Rottweil – War die Abstimmung im Verwaltungsausschuss noch ein einstimmig bei einer Enthaltung ausgegangen, so gab es im Plenum des Kreistags Diskussionen. Diese ging vom Antrag der Grünen-Kreisrätin Sonja Rajsp-Lauer aus, die eine geheime Abstimmung wollte. Dabei erhob sich die Frage, ob eine geheime Abstimmung überhaupt möglich ist oder ob der entsprechende Antrag, wie Daniel Karrais (FDP) vermutete, unzulässig ist. Ist er nicht, hieß es von der Verwaltungs-Bank nach einem Blick in die Landkreisordnung. Aber „völlig sinnwidrig“, wie Christian Ruf (CDU) fand. Marcus Türk (CDU), der für den in diesem Punkt natürlich befangenen Landrat Keckeisen die Sitzung leitete, ließ darüber entscheiden – mit dem erwarteten Resultat, dass die Abstimmung über Keckeisens Einstufung öffentlich ist.
„Ich will nicht zustimmen“, sagte Karrais, als es um die Einstufung ging. „Das ist nichts Persönliches gegen Herrn Keckeisen.“ Aber er wollte angesichts der angespannten Haushaltslage keine höheren Ausgaben, „ohne dass dies notwendig ist“.
„Falsches Signal“
„Eine freiwillige Erhöhung passt nicht in die Zeit“, erklärte Berthold Kammerer (SPD). Deutschland stehe vor einer Rezession, wo der Verlust mehrerer hunderttausend Arbeitsplätze zu befürchten sei. So sei die höhere Einstufung ein „falsches Signal“. Er bedauerte auch, dass eine Erhöhung während der Amtsperiode nicht möglich ist.
Türk und Ruf wiesen darauf hin, dass es für die Entscheidung über die Einstufung des Landrats nicht auf die wirtschaftliche Lage ankomme, sondern einzig auf die Schwierigkeit der Arbeit. Und die rechtfertige die höhere Einstufung. Die Diskussion komme schnell in eine Neiddebatte, fand Türk. Auch Emil Sänze (AfD) sprach sich für B7 als „angemessene Bezahlung des Landrats“ aus.
Die sieben Gegenstimmen kamen aus den Reihen von FDP, SPD und Grünen. Bei einer Ablehnung der Einstufung in B7 wäre nach dem Gesetz automatisch die Einstufung in die niedrigere Besoldungsstufe B6 erfolgt. Das Grundgehalt in dieser Stufe liegt etwa 580 Euro im Monat tiefer.
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