Schramberg. Nach der jüngsten Verkehrsschau vom Montag steht fest: Es gibt Veränderungen die zu einer Verbesserungen für die Anwohner, Fußgänger und Autofahrer in Sulgen führen soll. Die Straßenverkehrsbehörde der Großen Kreisstadt Schramberg
hat laut einer Pressemitteilung folgende Maßnahmen ergänzend zu der bestehenden Verkehrsrechtlichen Anordnung des Landratsamtes Rottweil angeordnet:
Die Rechbergstraße, die Straßen Scheffelweg und Im Gehrn werden für den Verkehr gesperrt. Durchfahrtsberechtigt sind bis zum Abschluss der Bauarbeiten an der B 462 lediglich Anlieger. Zudem wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit begrenzt.
Die in den letzten Tagen stark frequentierte Straße im Bereich Beschenhof wird für den Durchgangsverkehr gesperrt. Durchfahrtsberechtigt sind bis zum Abschluss der Maßnahme lediglich Anlieger.
Die Zufahrt zum Haldenhof über die B 462 wird aus Fahrtrichtung Schramberg kommend geöffnet. Somit ist der Umweg über den Sulgen nicht mehr nötig.
Die Heiligenbronner Straße wird zweispurig durchgehend befahrbar gemacht. Hierzu wird die Aichhalder Straße mit einer Stop-Stelle ausgestattet. Die Einfädlungsspur (von der Aichhalder Straße in die Heiligenbronner Straße einmündend) entfällt. Hierdurch soll der „innere Ring“ des auf dem Sulgen installierten Kreisverkehrs entlastet werden.
Zudem wurden eine teilweise neue Beschilderung und frühzeitigere Hinweistafeln angeordnet. Diese Maßnahme soll dazu führen, häufige Spurwechsel unter anderem des Transitverkehrs, zu vermeiden. Diese kosten unnötige Zeit.
Um besser aus der Straße „Im Gehrn“ in die Aichhalder Straße einfahren zu können, wurde vor und nach der Einmündung ein Halteverbot auf jeweils zehn Meter angeordnet.
Die Hohlgasse wird für den Lastwagenverkehr gesperrt. Zufahrtsberechtigt sind lediglich Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von unter 3,5 Tonnen. Anlieger frei.Die Maßnahmen, die vom Bauhof der Stadt Schramberg umgesetzt werden können, werden zeitnah durchgeführt oder sind bereits umgesetzt. Teilweise kann die Umsetzung jedoch etwas Zeit in Anspruch nehmen; beispielsweise weil Verkehrszeichen neu beschafft werden müssen.
Die Maßnahmen, die die Baustelle B 462 des Landes Baden- Württemberg, vertreten durch das Landratsamt Rottweil, betreffen werden nach Rücksprache mit der Beschilderungsfirma bis spätestens Kalenderwoche 38, das ist die Woche ab dem 16. September, abgeschlossen sein.
Gründe für die etwas längere Dauer sind die Urlaubszeit, die notwendige neue Produktion der Verkehrszeichen und Hinweisschilder, die terminliche Einbindung der für die Beschilderungsfirma bislang nicht planbaren Maßnahme.
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