Zwei Unfälle bei Rottweil: Rad löst sich während der Fahrt – Auffahrcrash auf B14

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Symbolfoto: him

Gleich zwei Verkehrsunfälle haben am Wochenende im Raum Rottweil für Verletzte und hohen Sachschaden gesorgt. In einem Fall löste sich während der Fahrt ein Vorderrad und prallte in ein entgegenkommendes Auto. Zudem kam es auf der B14 zu einem Auffahrunfall.

Nach Angaben des Polizeipräsidiums Konstanz ereignete sich der erste Unfall am Samstagmorgen gegen 7 Uhr im Bereich eines Kreisverkehrs an der Kreisstraße 5545 zwischen Neufraer Straße und Stuttgarter Straße. Ein 33-jähriger Jeep-Fahrer verlor aus bislang unbekannter Ursache während der Fahrt das linke Vorderrad. Dieses rollte in den Gegenverkehr und kollidierte mit dem VW einer 34-jährigen Frau.

Die Fahrerin erlitt nach aktuellem Stand leichte Verletzungen und wurde vom Rettungsdienst in ein Krankenhaus gebracht. Der entstandene Sachschaden wird auf rund 30.000 Euro geschätzt.

Bei der Überprüfung des Jeeps stellten die eingesetzten Beamten fest, dass an den Rädern eine Distanzscheibe verbaut war, die offenbar nicht ordnungsgemäß abgenommen worden war. Ein entsprechendes Teilegutachten konnte der Fahrer nicht vorlegen. Ob diese technische Veränderung ursächlich für den Radverlust war, ist derzeit unklar. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft wurde ein Sachverständiger hinzugezogen. Die Ermittlungen dauern an.

Bereits am Freitagabend hatte sich auf der Bundesstraße 14 ein weiterer Unfall ereignet. Gegen 18 Uhr war ein 43-jähriger Ford-Fahrer in Richtung Neufra unterwegs, als er nach aktuellem Stand zu spät bemerkte, dass ein vorausfahrender Hyundai abbremste. In der Folge kam es zum Auffahrunfall.

Der 42-jährige Fahrer des Hyundai wurde dabei leicht verletzt und vom Rettungsdienst versorgt. Der Sachschaden wird auf etwa 35.000 Euro geschätzt. Auch hier hat das Polizeirevier Rottweil die Ermittlungen aufgenommen.

Autor / Quelle:Polizeibericht (pz)
... kennzeichnet Texte, die so direkt aus der Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit des für den Landkreis Rottweil zuständigen Polizeipräsidiums Konstanz kommen oder von der Pressestelle einer anderen Polizeibehörde.
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