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Zwölf Monate auf Bewährung für einen ungetreuen Pfleger

Landgericht vernimmt Zeugen, dann gibt der Angeklagte auf

Landgericht Rottweil. Archiv-Foto: wede
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Lesezeit 2 Min.

Der Weg war vergebens: Über drei Stunden verhandelte die Kleine Strafkammer des Landgerichts Rottweil, bis dann der Angeklagte seine Berufung zurücknahm.

Rottweil – Der Betreuer aus einem Nachbarkreis hatte gegen ein Urteil des Amtsgerichts Oberndorf Berufung eingelegt, über die nun verhandelt wurde. Das Ziel der Berufung war, wie der Verteidiger sagte, ein Freispruch.

Ein bisschen verwundert sah der Vorsitzende Richter Geiger schon drein, zumal der Angeklagte zu dem Zeitpunkt nicht anwesend war. Doch nun musste die Verhandlung beginnen. Drei Zeugen sagten aus, unter anderem der Betreute.

Die dem Betreuer vorgeworfenen Taten waren schon zwischen 2015 und 2019 geschehen: Der Mann, in der Raumschaft Schramberg für einen Pflegedienst einen schwerbehinderten Mann betreute, hatte eine Bankkarte seines Schützlings. Damit hob er Geld ab, nach dessen Weisung. Und er brachte von der Bank auch die Konto-Auszüge mit. Doch der Betreuer ließ nicht nur das bestellte Geld für den Betreuten, meist 500 Euro, aus dem Bankomaten und ließ dann auuch einen Konto-Auszug drucken. Im gleichen Zug zog er auch immer wieder bis zu 500 Euro, die er nicht ablieferte. Damit das nicht auffiel, ließ er nach dem zweiten Abheben einen Auszug drucken, den er dem Betreuten nicht gab. So konnte er insgesamt über die Jahre einen fünfstelligen Betrag einheimsen.

Ans Licht kam die Sache erst, als ein anderer Betreuer Geld für den Betreuten holen sollte und die Bankkarte nicht fand. Nach einer Suchaktion kam die Karte zum Vorschein – an einer Stelle, wo auch die Konto-Auszüge lagen.

An dieser Stelle wurde nun klar, dass ein Freispruch nicht mehr in Frage kam. Die Tat war zweifelsfrei nachgewiesen.

Das Amtsgericht Oberndorf hatte bereits festgestellt, dass hier ein Fall der Untreue vorliegt. Es hatte ein Jahr Freiheitsstrafe verhängt und diese zur Bewährung ausgesetzt. Durch die Rücknahme der Berufung ist dieses Urteil nun rechtskräftig. Damit gilt auch keine Unschuldsvermutung mehr für den Pfleger.

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Autor / Quelle:Wolf-Dieter Bojus
... war 2004 Mitbegründer der NRWZ und deren erster Redakteur. Mehr über ihn auf unserer Autoren-Seite.
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