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Leserbrief: Wird solange verhandelt bis man das gewünschte Ergebnis erhält?

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Leserbrief zum Verkauf des Lehrhofs in Rottweil-Hausen

Grundstücksangelegenheiten von privat zu privat sind zuerst mal Privatsache, sofern es keine Änderungen im Bebauungsplan gibt. Muss ein Bebauungsplan verändert oder neu erstellt werden, wie im Fall „Lehrhof“, besteht ein öffentliches Interesse und kann nur bedingt hinter verschlossenen Türen verhandelt werden.

Mich würde deshalb interessieren, welches Interesse die Stadt- bzw. Ortschafts-verwaltung an einem weiteren Reiterhof (hier mit Eventgastronomie) in einem Naherholungsgebiet hat.

Aus der Bürgerumfrage/beteiligung, die vor vielen Jahren in Hausen durchgeführt wurde, kann ich hierfür keinen „klaren Auftrag“ erkennen. Der Wunsch der Hausener Bürger bezog sich wohl eher auf eine Gastronomie innerhalb der Ortschaft. Mich würde auch interessieren, weshalb die Stadt „nachverhandeln“ will, obwohl der Ortschaftsrat das Ansinnen bereits abgelehnt hat. Oder wird solange verhandelt bzw. abgestimmt, bis Stadt- und Ortschaftsverwaltung das von ihnen erwünschte Ergebnis bekommen?

Ist dies dann die „möglichst beste Lösung im Sinne aller Bürger und Bürgerinnen?

Michael Leibrecht, Rottweil-Hausen

Autor / Quelle:NRWZ-Redaktion
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