Rottweil. Auch der frühere Rottweiler Oberbürgermeister Thomas J. Engeser hat auf den NRWZ-Faktencheck zum Streit über die Solaranlagen im Kreis geantwortet. Er nimmt darin das Gesprächsangebot der KlimaRegionRottweil eG an – und erklärt es im selben Atemzug für aussichtslos. Wir dokumentieren sein Schreiben im Wortlaut.
Vorbemerkung der Redaktion
Nachdem wir die Stellungnahme der KlimaRegionRottweil eG im Wortlaut veröffentlicht haben, dokumentieren wir aus Gründen der Ausgewogenheit auch die Zuschrift von Thomas J. Engeser. Er hat sie ausdrücklich zur Veröffentlichung freigegeben. Engeser bescheinigt der NRWZ eingangs eine sorgfältige Aufarbeitung beider Positionen; diese Passage haben wir weggelassen, weil Lob für die eigene Arbeit nicht in eine Dokumentation gehört. Offensichtliche Tippfehler haben wir stillschweigend korrigiert, im Übrigen ist der Text unverändert.
Beide Seiten werden im Ton stellenweise scharf. Wir geben die Zuschriften dennoch ungekürzt wieder, weil die Leserinnen und Leser sich ein eigenes Bild machen sollen.
Drei seiner Argumente sind neu und in der bisherigen Berichterstattung nicht geprüft: die Frage der insolvenzfesten Bürgschaft, die daraus folgende Haftung des Grundeigentümers – also möglicherweise eines verpachtenden Landwirts – und die Behauptung, Beweidung und Mahd seien unter Solarmodulen praktisch nicht möglich. Die NRWZ recherchiert dazu.
Die Zuschrift im Wortlaut
Da Herr Rauner die Frage stellt, ob ich mich mit ihm und der Initiative auseinandersetzen würde: gerne! Aber das wird nichts bringen. Unsere gegensätzlichen Standpunkte, die jeweils von Artikeln, Statistiken und Wissenschaftlern gestützt werden, lassen keine Seite von ihrem Standpunkt abrücken!
In der Sache noch einige Anmerkungen: Was die Entsorgung anbelangt, wenn der Betreiber Insolvenz anmeldet, so nützt die beste vertragliche Gestaltung nichts, wenn nicht eine insolvenzfeste Bürgschaft vorliegt, die die Kosten abdeckt. Von mir als Jurist der Hinweis, dass letztlich der Grundeigentümer, auf dessen Grund die Anlage steht, dann für die Entsorgung haftet. Also auch ein Landwirt, der die Fläche verpachtet hat. Und nicht nur große Energieversorger bauen bundesweit solche Anlagen, sondern auch private Fonds. Und es geht ja nicht nur um die Aufständerung, sondern insbesondere auch um die Zuwegung, die Leitungen, die Trafostationen etc. Gott sei Dank müssen wenigstens seit 2015 die Hersteller die Panele zurücknehmen und entsorgen. Ob dies auch für Anlagen vor 2015 gilt, kann ich nicht beurteilen.
Dass die Artenvielfalt ausgerechnet mit einem Maisfeld oder Ackerland verglichen wird, ist traurig. Der Vergleich mit einer ökologischen Wildwiese, die zwischenzeitlich von einigen Biobauern bearbeitet werden, sähe ganz anders aus. Dieser Vergleich mit dem Maisfeld ist ebenso unlauter wie die Behauptung mit den Golfplätzen, die aus der Mottenkiste der „Grünökologen“ stammt und von einem ehemaligen Bankvorstand seltsam anmutet.
Der Neubau und Betrieb fossiler Kraftwerke sind nicht dem fehlenden Netzausbau geschuldet, sondern eine Frage der Redundanz, zum Beispiel bei Dunkelflaute!
Als letzter Punkt: Die angebliche Beweidung oder die Ernte des Grünschnitts funktioniert bei der geringen Höhe der Aufständerung überhaupt nicht. Weder können Tiere dort weiden noch Maschinen eingesetzt werden.
Ich grüße Sie herzlich
Thomas J. Engeser, Rottweil
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Werter Herr Engeser,
ich denke es ist alles gesagt und ausgetauscht, alle Kulturkampfbegriffe liegen im Ring und es stimmt ja auch, Niemand hat sie zu belehren und unfähig, den eigenen Standpunkt zu hinterfragen, sind naturgemäß immer nur die anderen.
Somit gilt, was der Held der Steine den Lego Fanboys immer mit gibt – „manche schaffen es nicht, die sind nicht dafür gedacht, um es zu schaffen, die muss man dann einfach mal zurücklassen, da können auch Freunde und Familie nicht mehr helfen, die kommen schlichtweg nicht mehr mit“.
Ich wünsche ihnen von Herzen, einst bei guter Gesundheit und klarem Verstand zu erleben, wie sehr sie von dieser Revolution überollt geworden sein werden und vielleicht auch, dass sie sich ein kleines bisschen darüber ärgern, mit ihrer Kommune nicht schon bei Zeiten mit der Sache ihren eigenen Reibach gemacht zu haben und heute neidisch auf diese Grünökologen und Dunkelflautler in Tübingen gucken zu müssen, die sich zum überregionalen Betreiber aufgeschwungen haben.
Allerherzlichst, Ihr Stefan A. Weidle
Weil ich mich zu der Insolvenzproblematik bereits geäußert hatte:
Wenn die Flächen für die PV-Anlage von der Betriebsgesellschaft nicht gekauft sondern gepachtet sind, dann ist der Verpächter denselben Risiken ausgesetzt wie jeder Vermieter oder Verpächter sonst auch:
1. Rückgabe der Mietsache nach Ende der Mietzeit in dem vereinbarten Zustand, was bei einer Insolvenz meist nicht geschieht mangels Mitteln.
2. Ausfallrisiko der vereinbarten Miet-/Pachtzahlungen bei Insolvenz.
Es gilt ganz einfach klassisches Zivilrecht, mit PV-Anlage hat das gar nichts zu tun, weil es hier nichts gibt, was spezifisch nur für solche Anlagen gilt.
Sehr gerne hätte ich erfahren, warum das immer die Gemeinde treffen soll? Sie ist nur betroffen, wenn sie Grundstückseigentümerin ist, aber dann nicht, weil sie Gemeinde ist, sondern weil sie als Gemeinde nicht anders behandelt wird als jeder sonstige Grundeigentümer auch!
Bedenklich finde ich übrigens, dass manche Landwirte und andere Grundstückseigentümer sich von der Verpachtung der Grundstücke an PV-Anlagenbetreiber mehr Einnahmen versprechen als von der originären landwirtschaftlichen Bewirtschaftung. Das zeigt leider, wo unsere Landwirtschaft inzwischen steht. Stichwort Erzeugerpreise. Darunter fällt übrigens auch die „Vermaisung“ zum Zweck der Biogaserzeugung!