„Das wird nichts bringen“: Alt-OB Engeser antwortet auf den NRWZ-Faktencheck

Der Jurist verweist auf ein Haftungsrisiko, das auch verpachtende Landwirte treffen könnte.

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Der Solarpark Trichtingen. Foto: EWS Elektrizitätswerke Schönau

Rottweil. Auch der frühere Rottweiler Oberbürgermeister Thomas J. Engeser hat auf den NRWZ-Faktencheck zum Streit über die Solaranlagen im Kreis geantwortet. Er nimmt darin das Gesprächsangebot der KlimaRegionRottweil eG an – und erklärt es im selben Atemzug für aussichtslos. Wir dokumentieren sein Schreiben im Wortlaut.

Vorbemerkung der Redaktion

Nachdem wir die Stellungnahme der KlimaRegionRottweil eG im Wortlaut veröffentlicht haben, dokumentieren wir aus Gründen der Ausgewogenheit auch die Zuschrift von Thomas J. Engeser. Er hat sie ausdrücklich zur Veröffentlichung freigegeben. Engeser bescheinigt der NRWZ eingangs eine sorgfältige Aufarbeitung beider Positionen; diese Passage haben wir weggelassen, weil Lob für die eigene Arbeit nicht in eine Dokumentation gehört. Offensichtliche Tippfehler haben wir stillschweigend korrigiert, im Übrigen ist der Text unverändert.

Beide Seiten werden im Ton stellenweise scharf. Wir geben die Zuschriften dennoch ungekürzt wieder, weil die Leserinnen und Leser sich ein eigenes Bild machen sollen.

Drei seiner Argumente sind neu und in der bisherigen Berichterstattung nicht geprüft: die Frage der insolvenzfesten Bürgschaft, die daraus folgende Haftung des Grundeigentümers – also möglicherweise eines verpachtenden Landwirts – und die Behauptung, Beweidung und Mahd seien unter Solarmodulen praktisch nicht möglich. Die NRWZ recherchiert dazu.

Die Zuschrift im Wortlaut

Da Herr Rauner die Frage stellt, ob ich mich mit ihm und der Initiative auseinandersetzen würde: gerne! Aber das wird nichts bringen. Unsere gegensätzlichen Standpunkte, die jeweils von Artikeln, Statistiken und Wissenschaftlern gestützt werden, lassen keine Seite von ihrem Standpunkt abrücken!

In der Sache noch einige Anmerkungen: Was die Entsorgung anbelangt, wenn der Betreiber Insolvenz anmeldet, so nützt die beste vertragliche Gestaltung nichts, wenn nicht eine insolvenzfeste Bürgschaft vorliegt, die die Kosten abdeckt. Von mir als Jurist der Hinweis, dass letztlich der Grundeigentümer, auf dessen Grund die Anlage steht, dann für die Entsorgung haftet. Also auch ein Landwirt, der die Fläche verpachtet hat. Und nicht nur große Energieversorger bauen bundesweit solche Anlagen, sondern auch private Fonds. Und es geht ja nicht nur um die Aufständerung, sondern insbesondere auch um die Zuwegung, die Leitungen, die Trafostationen etc. Gott sei Dank müssen wenigstens seit 2015 die Hersteller die Panele zurücknehmen und entsorgen. Ob dies auch für Anlagen vor 2015 gilt, kann ich nicht beurteilen.

Dass die Artenvielfalt ausgerechnet mit einem Maisfeld oder Ackerland verglichen wird, ist traurig. Der Vergleich mit einer ökologischen Wildwiese, die zwischenzeitlich von einigen Biobauern bearbeitet werden, sähe ganz anders aus. Dieser Vergleich mit dem Maisfeld ist ebenso unlauter wie die Behauptung mit den Golfplätzen, die aus der Mottenkiste der „Grünökologen“ stammt und von einem ehemaligen Bankvorstand seltsam anmutet.

Der Neubau und Betrieb fossiler Kraftwerke sind nicht dem fehlenden Netzausbau geschuldet, sondern eine Frage der Redundanz, zum Beispiel bei Dunkelflaute!

Als letzter Punkt: Die angebliche Beweidung oder die Ernte des Grünschnitts funktioniert bei der geringen Höhe der Aufständerung überhaupt nicht. Weder können Tiere dort weiden noch Maschinen eingesetzt werden.

Ich grüße Sie herzlich

Thomas J. Engeser, Rottweil

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