Nach dem tödlichen Baustellenunglück an der Horber Neckartalbrücke und dem Strafbefehl gegen den Kranführer hat dessen Verteidigung erstmals ausführlich Stellung bezogen. Die Anwälte widersprechen der Darstellung der Staatsanwaltschaft und kündigen an, in einer Hauptverhandlung auf Freispruch zu plädieren.
Horb am Neckar. Im Fall des tödlichen Baustellenunglücks an der Horber Neckartalbrücke mit drei Todesopfern hat die Verteidigung des beschuldigten Kranführers die gegen ihren Mandanten erhobenen Vorwürfe zurückgewiesen.
Wie berichtet, hatte die Staatsanwaltschaft Rottweil nach Abschluss ihrer Ermittlungen einen Strafbefehl wegen fahrlässiger Tötung in drei Fällen beantragt. Nach Auffassung der Ermittler soll ein Bedienfehler des Kranführers zum Absturz einer Transportgondel aus rund 60 Metern Höhe geführt haben. Das Amtsgericht Horb erließ daraufhin einen Strafbefehl. Gegen diesen legte die Verteidigung inzwischen Einspruch ein.
Verteidigung spricht von ungeklärtem Unfallhergang
In einer nun veröffentlichten Stellungnahme kritisieren die Anwälte die bisherige Darstellung des Geschehens. Die Behauptung, ihr Mandant habe einen fehlerhaften Schwenkvorgang eingeleitet, sei weder technisch bewiesen noch eindeutig nachvollziehbar.
Nach Darstellung der Verteidigung hätten die technischen Untersuchungen gerade nicht zweifelsfrei klären können, wie es zum Abriss des Seils gekommen sei. Der Absturz könne demnach auch ohne aktives Schwenkmanöver erfolgt sein.
Die Annahme eines Bedienfehlers beruhe daher auf Schlussfolgerungen, nicht auf eindeutigen technischen Nachweisen.
Fehlende Information über Sicherungsseile?
Besonders deutlich wird die Verteidigung bei der Frage der Sicherheitsorganisation auf der Baustelle.
Demnach seien die betreffenden Sicherungsseile erst wenige Wochen vor dem Unfall installiert worden. Der Kranführer habe zuvor auf einem anderen Kran gearbeitet, dessen Arbeitsbereich von diesen Seilen nicht betroffen gewesen sei. Erst am Unfalltag sei er auf den später betroffenen Kran umgesetzt worden.
Nach Darstellung der Anwälte habe es keine Einweisung oder Warnung vor der neu entstandenen Gefahrenlage gegeben.
Zudem seien die dünnen Stahlseile von der Krankabine aus nur schwer oder gar nicht erkennbar gewesen. Erst nach dem Unglück seien zusätzliche Markierungen angebracht worden.
Hauptverhandlung dürfte folgen
Mit dem Einspruch gegen den Strafbefehl ist die Schuldfrage juristisch wieder offen. Kommt es – wie zu erwarten – zu einer Hauptverhandlung, werden sich Gericht und Sachverständige erneut mit dem genauen Unfallhergang befassen müssen.
Die Verteidigung kündigte bereits an, für ihren Mandanten einen Freispruch zu beantragen. Gleichzeitig betont sie, dass der Tod der drei Bauarbeiter ein schweres Unglück sei. Die Aufarbeitung dürfe jedoch nicht dazu führen, mögliche Mängel bei Planung, Überwachung oder Unterweisung ausschließlich einem einzelnen Mitarbeiter anzulasten.
Wann das Amtsgericht Horb einen Termin für die Hauptverhandlung ansetzt, ist derzeit noch nicht bekannt.
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