Die vom Waldbrand betroffene Fläche im Gewann Tösberg auf Schramberger Gemarkung darf bis auf weiteres nicht betreten werden. Die untere Forstbehörde des Landratsamts Rottweil hat dafür eine Allgemeinverfügung erlassen. Grund sind abgebrannte Bäume, die ohne Vorwarnung umstürzen können, und Gesteinsblöcke, die sich durch die Hitze gelöst haben könnten. Wer die Sperrung missachtet, riskiert ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro.
Das Feuer ist gelöscht, die Gefahr im Gelände ist es nicht. Auf der Brandfläche stehen nach Angaben des Landratsamts zahlreiche Bäume, deren Stämme und Wurzeln durch das Feuer geschädigt sind. Sie können jederzeit und ohne Anzeichen umstürzen. Hinzu kommt, dass Felsen und einzelne Gesteinsblöcke durch die Hitzeeinwirkung instabil geworden sein können – sie können sich in Bewegung setzen oder abstürzen.
Die Allgemeinverfügung betrifft nicht nur die Waldfläche selbst, sondern auch die Forst- und Wanderwege, die durch das Brandgebiet führen. Auch sie sind gesperrt.
Landratsamt rechnet mit Schaulustigen
Die Behörde geht davon aus, dass die Brandfläche Neugierige anziehen wird. „Wir wissen, dass viele Menschen jetzt neugierig sind und sich selbst ein Bild von der Brandfläche machen möchten. Genau das ist aber zu gefährlich“, wird Revierleiter Christoph Eberle in der Mitteilung des Landratsamts zitiert. Die Fläche müsse zunächst gründlich überprüft und gesichert werden. Eberle: „Halten Sie sich an die Absperrungen und betreten Sie das Brandgebiet nicht.“
Bis zu 10.000 Euro Bußgeld
Ein Verstoß gegen die Sperrung ist eine Ordnungswidrigkeit – unabhängig davon, ob er vorsätzlich oder fahrlässig begangen wird. Das Landratsamt nennt einen Bußgeldrahmen von bis zu 2.500 Euro, in besonders schweren Fällen bis zu 10.000 Euro.
Wie lange die Sperrung gilt, ist offen. Die Allgemeinverfügung gilt ab sofort und bis auf weiteres. Wann die Fläche wieder freigegeben wird, hängt davon ab, wie schnell die Standsicherheit der Bäume und des Geländes geprüft werden kann.
Wo der Text nachzulesen ist
Der genaue Wortlaut der Allgemeinverfügung steht auf der Internetseite des Landkreises unter www.landkreis-rottweil.de/betretungsverbot. Sie kann außerdem beim Landratsamt Rottweil, Marienstraße 2, während der üblichen Dienststunden eingesehen werden.
