Nach dem Waldbrand: Landratsamt sperrt Brandfläche bei Schramberg

Autor / Quelle:
Lesezeit 2 Min.
Das angehängte Foto zeigt einen Blick in die Fläche. Foto: Landkreis Rottweil, Andi Schmider.

Die vom Waldbrand betroffene Fläche im Gewann Tösberg auf Schramberger Gemarkung darf bis auf weiteres nicht betreten werden. Die untere Forstbehörde des Landratsamts Rottweil hat dafür eine Allgemeinverfügung erlassen. Grund sind abgebrannte Bäume, die ohne Vorwarnung umstürzen können, und Gesteinsblöcke, die sich durch die Hitze gelöst haben könnten. Wer die Sperrung missachtet, riskiert ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro.

Das Feuer ist gelöscht, die Gefahr im Gelände ist es nicht. Auf der Brandfläche stehen nach Angaben des Landratsamts zahlreiche Bäume, deren Stämme und Wurzeln durch das Feuer geschädigt sind. Sie können jederzeit und ohne Anzeichen umstürzen. Hinzu kommt, dass Felsen und einzelne Gesteinsblöcke durch die Hitzeeinwirkung instabil geworden sein können – sie können sich in Bewegung setzen oder abstürzen.

Die Allgemeinverfügung betrifft nicht nur die Waldfläche selbst, sondern auch die Forst- und Wanderwege, die durch das Brandgebiet führen. Auch sie sind gesperrt.

Landratsamt rechnet mit Schaulustigen

Die Behörde geht davon aus, dass die Brandfläche Neugierige anziehen wird. „Wir wissen, dass viele Menschen jetzt neugierig sind und sich selbst ein Bild von der Brandfläche machen möchten. Genau das ist aber zu gefährlich“, wird Revierleiter Christoph Eberle in der Mitteilung des Landratsamts zitiert. Die Fläche müsse zunächst gründlich überprüft und gesichert werden. Eberle: „Halten Sie sich an die Absperrungen und betreten Sie das Brandgebiet nicht.“

Bis zu 10.000 Euro Bußgeld

Ein Verstoß gegen die Sperrung ist eine Ordnungswidrigkeit – unabhängig davon, ob er vorsätzlich oder fahrlässig begangen wird. Das Landratsamt nennt einen Bußgeldrahmen von bis zu 2.500 Euro, in besonders schweren Fällen bis zu 10.000 Euro.

Wie lange die Sperrung gilt, ist offen. Die Allgemeinverfügung gilt ab sofort und bis auf weiteres. Wann die Fläche wieder freigegeben wird, hängt davon ab, wie schnell die Standsicherheit der Bäume und des Geländes geprüft werden kann.

Wo der Text nachzulesen ist

Der genaue Wortlaut der Allgemeinverfügung steht auf der Internetseite des Landkreises unter www.landkreis-rottweil.de/betretungsverbot. Sie kann außerdem beim Landratsamt Rottweil, Marienstraße 2, während der üblichen Dienststunden eingesehen werden.

Autor / Quelle:NRWZ-Redaktion
Unter dem Label NRWZ-Redaktion beziehungsweise NRWZ-Redaktion Schramberg veröffentlichen wir Beiträge aus der Feder eines der Redakteure der NRWZ. Sie sind von allgemeiner, nachrichtlicher Natur und keine Autorenbeiträge im eigentlichen Sinne.Die Redaktion erreichen Sie unter redaktion@NRWZ.de beziehungsweise schramberg@NRWZ.de
Abonnieren
Benachrichtigen bei
0 Kommentare
Neueste
Älteste Meistbewertet

Danke, dass Sie die NRWZ lesen.

NRWZ.de ist kostenlos. Damit das so bleibt, brauchen wir Werbeeinnahmen — die funktionieren besser mit Ihrer Einwilligung. Nutzen Sie NRWZ kostenlos mit Werbung oder unterstützen Sie unsere Redaktion mit einer Steady-Mitgliedschaft und lesen dafür werbefrei.

Kostenlos mit Werbung

Der kostenlose Zugang wird durch Werbung finanziert. Dafür bitten wir um Ihre Einwilligung in die dafür notwendigen Cookies und Dienste.

Bereits Mitglied? Dann können Sie sich direkt einloggen:

Werbefrei mit Steady

Mit Steady unterstützen Sie unabhängigen Lokaljournalismus aus der Region und lesen NRWZ ohne Werbung*.

*Frei von Werbung über die externen Anbieter Google und Taboola. Lokale Werbung zeigen wir im Interesse unserer Direktkunden weiterhin an.

Mehr Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.

0
Ihre Meinung würde uns sehr interessieren. Bitte kommentieren Sie.x