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Neckarliner: Genehmigung gilt bis Herbst 2027 – für die Landesgartenschau liegt kein Antrag vor

Das Regierungspräsidium beschränkt das Bähnle auf Wochenenden und Feiertage von 11 bis 18 Uhr. Inhaber ist die Stadtbus GmbH.

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Auf einer seiner bislang letzten Fahrten: der Neckarliner in Rottweil. Foto: privat

Der Neckarliner dürfte in Rottweil noch bis Ende Oktober 2027 fahren, allerdings nur an Wochenenden und Feiertagen. Das teilt das Regierungspräsidium Freiburg auf NRWZ-Anfrage mit. Dass das Bähnle derzeit stillsteht, liegt damit nicht an der Genehmigung. Und für die Landesgartenschau 2028 hat bislang niemand einen Antrag gestellt.

Inhaber der Genehmigung ist die Stadtbus Rottweil GmbH. Sie hat nach Angaben des Regierungspräsidiums den Antrag gestellt und eine Ausnahmegenehmigung nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung sowie eine Dauererlaubnis nach der Straßenverkehrs-Ordnung erhalten. Beides ist nötig, weil eine Wegebahn wie der Neckarliner nicht den üblichen Vorschriften für Fahrzeuge im Straßenverkehr entspricht. Genehmigung und Erlaubnis sind bis zum 31. Oktober 2027 befristet.

Damit ist auch die Rollenverteilung geklärt, die zuletzt unterschiedlich dargestellt worden war. Rechtlich betreibt die Stadtbus GmbH das Bähnle, wie es Geschäftsführer Frank Wiest der NRWZ gesagt hatte. Die Kosten und den Verlust trägt nach Angaben von Roland Haag, Projektleiter bei Eberhardt Bewehrungsbau, das Brückenunternehmen. Die Stadtbus stelle Fahrer und Kundendienst.

Haag hatte der NRWZ zudem gesagt, die Genehmigung sei bis zum Ende der Sommerferien gelaufen, der Testbetrieb deshalb planmäßig beendet. Nach Auskunft der Behörde wäre ein Weiterbetrieb an Wochenenden rechtlich weiter möglich. Ob und wann das Bähnle wieder regelmäßig fährt, entscheiden damit die Betreiber.

Nur 11 bis 18 Uhr, nur am Wochenende

Die Beschränkung ist enger als bisher bekannt. Der Neckarliner darf samstags, sonntags und an Feiertagen fahren, jeweils zwischen 11 und 18 Uhr. Die Behörde begründet das mit dem hohen Verkehrsaufkommen an Werktagen. Störungen und Behinderungen des übrigen Verkehrs sollten so vermieden werden. Ursprünglich war ein Betrieb von Montag bis Sonntag geplant.

Für einen täglichen Betrieb müssten in einem Anhörungsverfahren Polizei, Straßenverkehrsbehörde und Straßenbaulastträger zustimmen. Geprüft werde die Strecke unter anderem auf schlecht einsehbare Kurven, Hofeinfahrten, Kreuzungen, Brückenüberfahrten, Unfallschwerpunkte und angrenzende Schulen oder Kindergärten. Eine Gefährdung oder Behinderung anderer müsse ausgeschlossen sein.

Wunsch ohne Antrag

Für 2028 liegt dem Regierungspräsidium bislang kein Antrag vor. Stadt und Landesgartenschau Rottweil 2028 gGmbH hatten zuletzt erklärt, sie würden es begrüßen, wenn der Neckarliner während der Gartenschau wieder fährt. Finanziell beteiligen wollen sie sich nicht, unterstützen aber bei Streckenführung und Haltepunkten. Ob das Bähnle 2028 unterwegs ist, hängt damit an zwei offenen Fragen: ob Eberhardt das Fahrzeug weiter in Rottweil einsetzen will – und ob die Behörden einer Strecke zustimmen, die während der Gartenschau täglich befahren wird.

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