Sozialwohnungen in Rottweil: Was die Stadt nicht schafft, sollen jetzt Private bauen

Seit 2020 plante die Stadt hier bis zu 30 geförderte Wohnungen – gebaut wurde bis heute keine einzige.

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Um dieses Grundstück an der Ecke zur Züricher Straße geht es. Foto: gg

Jahrelang wollte die Stadt Rottweil an der Basler Straße selbst bezahlbare Wohnungen bauen – geworden ist daraus bislang nichts. Nun schlägt der Eigenbetrieb Stadtbau einen anderen Weg ein: Das rund 2.300 Quadratmeter große Grundstück soll an einen privaten Investor verkauft werden. Der muss dort allerdings zu 100 Prozent geförderten Wohnraum mit Mietpreis- und Belegungsbindung errichten. Über das Verfahren entscheidet der Gemeinderat.

Die Stadt Rottweil wechselt bei ihrem Sozialwohnungs-Projekt an der Basler Straße die Strategie. Statt selbst zu bauen, will der Eigenbetrieb Stadtbau das rund 2.300 Quadratmeter große Grundstück (Flurstück 5834) verkaufen. Der Käufer wird verpflichtet, dort geförderten Wohnraum mit Mietpreis- und Belegungsbindung zu schaffen. Über das Verfahren berät der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung.

Seit 2020 geplant – und keine einzige Wohnung gebaut

Die Vorgeschichte reicht bis in den Oktober 2020 zurück. Damals beschloss der Gemeinderat, dass der Stadtbau an der Basler Straße 12-14 bis 30 Mietwohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindung errichten solle – finanziert unter anderem über ein KfW-Förderdarlehen. Als Gegenleistung für einen verbilligten Grundstückspreis sollten die Wohnungen 15 Jahre lang zu gebundenen Konditionen auf den Markt kommen.

2022 vergab die Stadt die Planungsleistungen für rund 24 Sozialwohnungen, Ende 2023 lag der Entwurf für 25 Wohnungen samt Kostenberechnung vor. Doch dann kam der Rückschlag: Angesichts der damaligen Bau-, Zins- und Fördersituation sah der Gemeinderat keine wirtschaftlich tragbare Realisierung. Der Stadtbau sollte die Rahmenbedingungen weiter beobachten und das Projekt erst dann wieder vorlegen, wenn zumindest eine „schwarze Null“ in Sicht sei.

Das Vergaberecht macht der Stadt einen Strich durch die Rechnung

Im Juli 2025 nahm der Gemeinderat einen neuen Anlauf und beauftragte den Stadtbau, die Realisierung in die Wege zu leiten. Doch auch dieser Weg erwies sich als Sackgasse. Grund ist laut Verwaltung vor allem das komplexe Vergaberecht für öffentliche Aufträge: Dessen Abläufe seien mit den – insbesondere zeitlichen – Erfordernissen des Vorhabens nicht vereinbar.

Die Konsequenz: Die Stadt schlägt nun den bereits früher diskutierten Weg einer Grundstücksveräußerung ein. Die Ausschreibungsunterlagen befinden sich nach Angaben der Verwaltung in der finalen internen Abstimmung zwischen Rechnungsprüfungsamt, Zentraler Bauverwaltung und Eigenbetrieb Stadtbau.

100 Prozent Sozialwohnungen – und weitere Auflagen

Damit auf dem Grundstück tatsächlich sozialer Wohnungsbau entsteht, soll der Kaufpreis nicht das einzige Auswahlkriterium sein. Der Anteil des geförderten Wohnungsbaus soll in jedem Fall 100 Prozent betragen. Als Mindestkaufpreis ist der Betrag vorgesehen, den der Stadtbau seinerzeit selbst gezahlt hat.

Bewertet werden sollen unter anderem der Kaufpreis, die Zahl der Wohneinheiten und die Wohnfläche, die Dauer der Mietpreisbindung, wie stark die ortsübliche Vergleichsmiete unterschritten wird, die Barrierefreiheit der Wohnungen sowie der Energiestandard. Wer über die Mindestanforderungen hinausgeht, kann Bonuspunkte sammeln. Der Käufer soll sich zudem verpflichten, mit qualifizierten Planungsbüros und Firmen zu arbeiten und binnen einer festen Frist zu bauen – derzeit ist an einen Baubeginn innerhalb von zwei Jahren nach Zuschlag gedacht.

So soll es weitergehen

Geplant ist ein mehrstufiges Verfahren: Nach der Veröffentlichung können sich Interessenten bewerben und ihre fachliche und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nachweisen. Mit bis zu drei Bewerbern sind Verhandlungsgespräche vorgesehen, bevor finale Angebote abgegeben werden. Den Zuschlag erteilt der Gemeinderat beziehungsweise der KSV als Betriebsausschuss des Eigenbetriebs. Der eigentliche Kaufvertrag wird erst geschlossen, wenn der Förder- beziehungsweise Bauantrag gestellt ist.

Stimmt der Gemeinderat zu, könnten die Unterlagen zwischen Ende Juli und Mitte August veröffentlicht werden. Die Zuschlagserteilung wäre dann kurz nach der Sommerpause möglich.

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