Verbot des Feuermachens an offiziellen Feuerstellen im Wald ist aufgehoben

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Durch die diesjährige extreme Trockenheit sperrte das Forstamt Rottweil am 24. Juni alle offiziellen Feuerstellen im Wald und 100 Meter davon entfernt. Die Waldbrandgefährdung hat sich entspannt, die Benutzung der offiziellen Feuerstellen im Wald wird nun wieder freigegeben.

Kreis Rottweil – Die Grillstellen sind jedoch mit großer Vernunft und entsprechender Vorsicht zu benutzen. Auch weiterhin müssen folgende Regeln beachtet werden: Vom 1. März bis 31. Oktober gilt im Wald ein grundsätzliches Rauchverbot. Feuermachen ist nur an den offiziellen Feuerstellen erlaubt, diese erkennen Sie daran, dass hier baulich entsprechende Grillmöglichkeiten zur Verfügung gestellt werden. Verboten ist das Grillen im Wald auf mitgebrachten Grillgeräten und das Entzünden von Fackeln. Auch beim Unterhalten eines Feuers an erlaubten Stellen muss dieses immer beaufsichtigt und vor dem Verlassen vollständig gelöscht werden. Dazu empfiehlt es sich, etwa genügend Wasser zum Löschen griffbereit zu halten.

Das Verbrennen von Reisig und Ästen im Rahmen der Borkenkäferbekämpfung darf nur bei feuchter Witterung durchgeführt werden und ist bei der zuständigen Kommune (Ortspolizeibehörde) rechtzeitig vorher anzumelden. Im Brandfall ist sofort die Feuerwehr (112) zu informieren.

Autor / Quelle:Pressemitteilung (pm)
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