Düsseldorf / Oberndorf / Suhl. Im Patentstreit der beiden Waffenhersteller Heckler und Koch und Haenel um Bohrlöcher hat das Düsseldorfer Landgericht zu Gunsten der Oberndorfer entschieden. Das berichtet die dpa. Demnach habe Haenel ein Patent der Oberndorfer bei einem halbautomatischen Gewehr CR223 verletzt. Dieses Gewehr ist allerdings nicht das, das Haenel der Bundeswehr als neues Sturmgewehr MK556 angeboten hat.
Gleichzeitig läuft in München ein Verfahren von Haenel gegen das HK-Patent beim Bundespatentgericht. Die winzigen Bohrlöcher sollen dafür sorgen, dass das Gewehr schnell wieder schussbereit ist, wenn es unter Wasser geraten war. Haenel sagt, die Löcher seien nicht patentierbar. Wenn die Münchner Richter Haenel Recht geben, es also kein Patent gibt, kann es auch keine Patentrechtsverletzung geben und das Düsseldorfer Urteil wäre hinfällig.
Auch deshalb ist zu erwarten, dass Haenel gegen das Düsseldorfer Urteil in Berufung gehen wird.
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