Auf dem Belchen im Südschwarzwald übernachten immer mehr Menschen im Freien – teils in ganzen Zeltansammlungen. Allein an zwei Tagen haben Ranger des Biosphärengebiets Schwarzwald im dortigen Naturschutzgebiet 25 Anzeigen wegen unerlaubten Zeltens und Lagerns aufgenommen. Das teilt das Regierungspräsidium Freiburg mit. Zelten, Feuer und Drohnenflüge sind dort verboten – Verstöße gelten als Ordnungswidrigkeit.
Der Belchen ist mit rund 1.414 Metern einer der höchsten Gipfel des Schwarzwalds und ein beliebtes Ausflugsziel – auch für Besucher aus dem Landkreis Rottweil. Tagsüber ist der Aufenthalt ausdrücklich erwünscht. Zunehmend bleiben Besucherinnen und Besucher aber über Nacht auf dem Berg, stellen Zelte auf und richten Lager ein.
Nach Angaben des Regierungspräsidiums kontrollieren die Ranger des Biosphärengebiets deshalb derzeit verstärkt. Ziel sei nicht, möglichst viele Verstöße zu ahnden, sondern über die Hintergründe der Regeln zu informieren.
„Wir möchten, dass die Menschen den Belchen erleben können – aber so, dass dies auch langfristig möglich bleibt“, wird Susanne Vorndran, Rangerin im Biosphärengebiet Schwarzwald, in der Mitteilung zitiert. Wenn aus einzelnen Übernachtungen größere Zeltansammlungen würden, entstehe ein Erholungsdruck, den die Natur nicht ausgleichen könne.
Nacht und Dämmerung sind Ruhezeiten für Wildtiere
Das Naturschutzgebiet Belchen umfasst rund 1.618 Hektar. Ausgewiesen wurde es unter anderem zum Schutz naturnaher Wälder, Magerweiden und Feuchtgebiete sowie seltener und gefährdeter Tier- und Pflanzenarten. Teile des Gebiets sind besonders geschützte Kernzonen des Biosphärengebiets Schwarzwald.
Für viele Wildtiere sind Dämmerung und Nacht wichtige Aktivitäts- und Ruhezeiten. Dem Besucherverkehr am Tag können sie teilweise ausweichen. Nächtliche Störungen dagegen nehmen ihnen laut den Naturschutzbehörden wichtige Rückzugsphasen. Stimmen, Taschenlampen, Bewegungen und freilaufende Hunde könnten Tiere aufscheuchen; wiederholte Störungen dazu führen, dass sie bestimmte Bereiche meiden.
Belastet wird auch die Vegetation – durch das Verlassen der Wege, durch Zelte, Decken und Isomatten. Hinzu kommen Müll, Lärm und menschliche Hinterlassenschaften. In der aktuellen Trockenperiode kommt die erhöhte Gefahr durch Kochstellen und Feuer dazu.
Was im Naturschutzgebiet verboten ist
Die Verordnung über das Naturschutzgebiet „Belchen“ ist eindeutig: Zelt- und Lagerplätze anzulegen, ist verboten. Feuer sind im Naturschutzgebiet ohnehin nicht erlaubt und wegen der hohen Waldbrandgefahr derzeit generell untersagt. Auch Drohnenflüge sind verboten. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden.
Die Naturschutzbehörden appellieren an Besucher, sich vor dem Ausflug über die geltenden Regeln zu informieren. Unwissenheit schütze nicht vor einer Anzeige.
Auch im Landkreis Rottweil gelten Einschränkungen
Wildes Zelten ist keine Besonderheit des Belchen. In Baden-Württemberg ist das Übernachten im Wald grundsätzlich nur mit Erlaubnis der Waldbesitzer zulässig; in Naturschutzgebieten – von denen es auch im Landkreis Rottweil mehrere gibt – ist es in der Regel ausdrücklich untersagt. Erlaubt sind ausgewiesene Camping- und Trekkingplätze.
Wer den Belchen besucht, soll nach Empfehlung der Behörden auf den ausgewiesenen Wegen bleiben, keine Zelte im Schutzgebiet aufstellen, nur ausgewiesene Übernachtungsplätze nutzen und keinen Müll zurücklassen. In den Abend- und Nachtstunden sollten Lärm und Licht möglichst vermieden werden.
„Naturschutz und Naturerleben schließen sich nicht aus – im Gegenteil“, sagt Biosphären-Ranger Florian Schmidt laut Mitteilung. Mit einigen einfachen Regeln lasse sich der Berg gemeinsam genießen und der Lebensraum erhalten.
