“Bauturbo”: In Rottweil und Bühlingen entstehen 27 neue Wohnungen

Gemeinderat beschließt Befreiungen von Bauvorschriften zügig

Autor / Quelle:
Lesezeit 3 Min.
Auf diesem Bauplatz in Bühlingen, nahe der Kirche und dem Friedhof, sollen drei Mehrfamilienhäuser entstehen. Foto: wede

Die Stadt Rottweil packt mal wieder den „Bauturbo“ aus: Einstimmig hat der Gemeinderat Befreiungen von Bauvorschriften beschlossen. So können in Bühlingen und in der Bergstraße nun 27 bis 28 Wohnungen entstehen.

Rottweil – Es handelt sich in beiden Fällen um Neubauten. In Bühlingen wird das große Grundstück neben dem Friedhof bebaut – auf beiden Seiten sind schon Häuser, der Bebauungsplan ist schon von 1981. Drei Mehrfamilienhäuser sind hier geplant mit insgesamt 21 Wohnungen. Nebst einer Tiefgarage mit 25 Stellplätzen sowie 16 Außenstellplätzen. Die Planung weicht in einigen Punkten von den Vorgaben des Bebauungsplans ab. So werden die Baufenster nicht eingehalten, und die Häuser sollen drei Vollgeschosse erhalten.

Aufgrund der „Bauturbo“ genannten Vereinfachungsvorschrift des Paragrafen 246 b des Baugesetzbuchs ging die Änderung schnell über die Bühne. Dieser vereinfacht und ermöglicht Befreiungen von Vorschriften, wenn es der Herstellung von Wohnungen dient. Die beantragten Befreiungen fanden die Zustimmung des Rats, einstimmig.

Die Veraltung hatte allerdings eine Verringerung der Stellplätze an der östlichen Seite des Grundstücks beantragt. Dieser Punkt fand jedoch Zustimmung nur bei der Grünen Fraktion sowie bei Teilen von SPD+FFR. Die Mehrheit von 15 Stimmen lehnte die Reduzierung ab.

Die Wohnungen sollen zum Teil als Wohneigentum verkauft, zum Teil vermietet werden.

Bergstraße

Sechs oder sieben Wohneinheiten sollen in der zweiten Reihe der Bergstraße entstehen, insgesamt 510 Quadratmeter Wohnfläche. Auch hier war eine Befreiung erforderlich, weil das Haus dreigeschossig gebaut werden soll. Hier gibt es keinen Bebauungsplan. „Das Vorhaben fügt sich insgesamt harmonisch in die bestehende Bebauungsstruktur ein und trägt zu einer flächensparenden Innenentwicklung sowie zur Schaffung zusätzlichen Wohnraums bei. Nachbarliche und öffentliche Belange stehen der beantragten Abweichung nicht entgegen“, heißt es in der Vorlage. Eine Einwendung von Nachbarn sei eingegangen, berichtete OB Ruf. Aber diese habe nicht die mögliche Verletzung eines nachbarlichen Rechts betroffen, so dass der Einwand nicht berücksichtigt werden müsse. Die Parkplätze für diese Wohnungen sind in der Tiefgarage, die über die Schramberger Straße erreicht wird. Der Zugang zum Haus geht zwischen Bergstraße 11 und 13.

Der Rat stimmte einmütig zu.

260723 vorlage nr 155 2026
Gelb eingezeichnet: Das geplante Haus Bergstraße 11/1. Grafik: Stadt Rottweil

Autor / Quelle:Wolf-Dieter Bojus
... war 2004 Mitbegründer der NRWZ und deren erster Redakteur. Mehr über ihn auf unserer Autoren-Seite.
Abonnieren
Benachrichtigen bei
0 Kommentare
Neueste
Älteste Meistbewertet

Danke, dass Sie die NRWZ lesen.

NRWZ.de ist kostenlos. Damit das so bleibt, brauchen wir Werbeeinnahmen — die funktionieren besser mit Ihrer Einwilligung. Nutzen Sie NRWZ kostenlos mit Werbung oder unterstützen Sie unsere Redaktion mit einer Steady-Mitgliedschaft und lesen dafür werbefrei.

Kostenlos mit Werbung

Der kostenlose Zugang wird durch Werbung finanziert. Dafür bitten wir um Ihre Einwilligung in die dafür notwendigen Cookies und Dienste.

Bereits Mitglied? Dann können Sie sich direkt einloggen:

Werbefrei mit Steady

Mit Steady unterstützen Sie unabhängigen Lokaljournalismus aus der Region und lesen NRWZ ohne Werbung*.

*Frei von Werbung über die externen Anbieter Google und Taboola. Lokale Werbung zeigen wir im Interesse unserer Direktkunden weiterhin an.

Mehr Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.