Die Stadt Rottweil packt mal wieder den „Bauturbo“ aus: Einstimmig hat der Gemeinderat Befreiungen von Bauvorschriften beschlossen. So können in Bühlingen und in der Bergstraße nun 27 bis 28 Wohnungen entstehen.
Rottweil – Es handelt sich in beiden Fällen um Neubauten. In Bühlingen wird das große Grundstück neben dem Friedhof bebaut – auf beiden Seiten sind schon Häuser, der Bebauungsplan ist schon von 1981. Drei Mehrfamilienhäuser sind hier geplant mit insgesamt 21 Wohnungen. Nebst einer Tiefgarage mit 25 Stellplätzen sowie 16 Außenstellplätzen. Die Planung weicht in einigen Punkten von den Vorgaben des Bebauungsplans ab. So werden die Baufenster nicht eingehalten, und die Häuser sollen drei Vollgeschosse erhalten.
Aufgrund der „Bauturbo“ genannten Vereinfachungsvorschrift des Paragrafen 246 b des Baugesetzbuchs ging die Änderung schnell über die Bühne. Dieser vereinfacht und ermöglicht Befreiungen von Vorschriften, wenn es der Herstellung von Wohnungen dient. Die beantragten Befreiungen fanden die Zustimmung des Rats, einstimmig.
Die Veraltung hatte allerdings eine Verringerung der Stellplätze an der östlichen Seite des Grundstücks beantragt. Dieser Punkt fand jedoch Zustimmung nur bei der Grünen Fraktion sowie bei Teilen von SPD+FFR. Die Mehrheit von 15 Stimmen lehnte die Reduzierung ab.
Die Wohnungen sollen zum Teil als Wohneigentum verkauft, zum Teil vermietet werden.
Bergstraße
Sechs oder sieben Wohneinheiten sollen in der zweiten Reihe der Bergstraße entstehen, insgesamt 510 Quadratmeter Wohnfläche. Auch hier war eine Befreiung erforderlich, weil das Haus dreigeschossig gebaut werden soll. Hier gibt es keinen Bebauungsplan. „Das Vorhaben fügt sich insgesamt harmonisch in die bestehende Bebauungsstruktur ein und trägt zu einer flächensparenden Innenentwicklung sowie zur Schaffung zusätzlichen Wohnraums bei. Nachbarliche und öffentliche Belange stehen der beantragten Abweichung nicht entgegen“, heißt es in der Vorlage. Eine Einwendung von Nachbarn sei eingegangen, berichtete OB Ruf. Aber diese habe nicht die mögliche Verletzung eines nachbarlichen Rechts betroffen, so dass der Einwand nicht berücksichtigt werden müsse. Die Parkplätze für diese Wohnungen sind in der Tiefgarage, die über die Schramberger Straße erreicht wird. Der Zugang zum Haus geht zwischen Bergstraße 11 und 13.
Der Rat stimmte einmütig zu.


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