Gefälschte Strafzettel in Villingen-Schwenningen: Polizei warnt vor QR-Code-Betrug

Die Schreiben wirken echt – bezahlt wird jedoch an Betrüger, nicht an die Stadt.

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Archiv-Foto: him

In Villingen haben Unbekannte gefälschte Strafzettel an geparkten Autos angebracht. Die Schreiben sehen den echten Verwarnungen der Stadt zum Verwechseln ähnlich und fordern über einen QR-Code zur Zahlung einer angeblichen Parkgebühr auf. Die Polizei warnt ausdrücklich davor, dieser Aufforderung nachzukommen.

Wer in Villingen zuletzt einen Zettel hinter dem Scheibenwischer gefunden hat, sollte genau hinschauen. Nach Angaben der Polizei haben Unbekannte im Stadtgebiet Verwarnungen an geparkten Fahrzeugen hinterlassen, die auf den ersten Blick von echten städtischen Schreiben kaum zu unterscheiden sind.

Die Fälschungen tragen die Kopfzeile der Stadt Villingen-Schwenningen. Sie nennen Datum und Uhrzeit, das korrekte Kennzeichen des Fahrzeugs, die Straße, in der es geparkt war, sowie einen konkreten Vorwurf. Die Täter haben die Fahrzeuge also vorher gezielt erfasst – genau das macht die Schreiben so glaubwürdig.

Entscheidend ist der aufgedruckte QR-Code. Er führt auf eine Internetseite, die zur Zahlung einer angeblichen Parkgebühr auffordert und dafür verschiedene Zahlungswege anbietet. Wer dort Daten eingibt, übermittelt sie an Unbekannte.

Bei genauerem Hinsehen fallen den Angaben zufolge kleine Fehler auf: unsaubere Formulierungen und falsch gesetzte Satzzeichen. Ein weiterer Anhaltspunkt: Echte Verwarnungen der Kommunen enthalten eine Bankverbindung der Stadt und verlangen keine Zahlung über einen QR-Code.

Die Polizei rät, auf solche Zahlungsaufforderungen nicht zu reagieren und keine persönlichen Daten preiszugeben. Wer ein derartiges Schreiben findet, soll sich an die örtliche Polizeidienststelle wenden. Ob bereits Geschädigte Anzeige erstattet haben, teilte die Polizei zunächst nicht mit.

Ob die Masche auch im Landkreis Rottweil aufgetaucht ist, ist bislang nicht bekannt. Betrugsformen dieser Art breiten sich erfahrungsgemäß jedoch schnell über Stadtgrenzen hinweg aus. Wer unsicher ist, ob eine Verwarnung echt ist, kann bei der zuständigen Stadtverwaltung nachfragen.

Autor / Quelle:NRWZ-Redaktion
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