Benachrichtigung

Glasfaser-Berater unterwegs: Was Haushalte in Dietingen jetzt wissen sollten

In Dietingen beraten derzeit Mitarbeiter im Auftrag der Telekom zu Glasfaseranschlüssen. So erkennen Sie autorisierte Berater, welche Rechte Sie haben und worauf Verbraucher achten sollten.

Foto: pm
Autor / Quelle:
Lesezeit 4 Min.

In Dietingen sind derzeit Vertriebsmitarbeiter im Auftrag der Telekom unterwegs und beraten an der Haustür zu Glasfaseranschlüssen. Für Bürgerinnen und Bürger stellt sich dabei oft die Frage: Sind die Berater tatsächlich autorisiert? Muss man einen Vertrag abschließen? Und welche Rechte haben Verbraucher bei Haustürgeschäften?

Telekom lässt zu Glasfaseranschlüssen beraten

Nach Angaben der Telekom sind aktuell Mitarbeiter der Ranger Marketing & Vertriebs GmbH in Dietingen unterwegs. Sie informieren Haushalte darüber, ob an ihrer Adresse bereits ein Glasfaseranschluss verfügbar ist oder geplant wird.

Hintergrund ist laut Telekom, dass viele Verbraucher nicht wissen, welche Anschlüsse an ihrem Wohnort verfügbar sind. Deshalb setzt das Unternehmen neben Online- und Telefonberatung auch auf persönliche Gespräche vor Ort.

Wichtig zu wissen: Niemand ist verpflichtet, an einem Gespräch teilzunehmen oder einen Vertrag abzuschließen.

Woran erkennt man autorisierte Berater?

Wer Besuch von einem Glasfaser-Berater erhält, sollte sich dessen Legitimation zeigen lassen.

Nach Angaben der Telekom gelten folgende Merkmale:

  • Kleidung mit Telekom-Logo
  • Dienstausweis mit Lichtbild
  • Originalschreiben der Telekom zur Legitimation
  • Möglichkeit zur telefonischen Überprüfung

Die Identität eines Mitarbeiters kann über die kostenlose Hotline 0800 3309765 überprüft werden.

Die Gespräche sollen grundsätzlich an der Haustür stattfinden. Die Berater dürfen Wohnungen nur betreten, wenn sie ausdrücklich dazu eingeladen werden.

Muss man sofort unterschreiben?

Nein. Verbraucher sollten sich Zeit nehmen und Angebote in Ruhe prüfen.

Kommt es dennoch zu einem Vertragsabschluss an der Haustür, erhalten Kunden zunächst die Vertragsunterlagen per E-Mail. Zusätzlich erfolgt laut Telekom ein Anruf zur Qualitätssicherung. Dabei werden die beauftragten Leistungen und die entstehenden Kosten nochmals erläutert.

Erst nach dieser Bestätigung wird der Auftrag weiterbearbeitet.

Welche Rechte haben Verbraucher?

Für Haustürgeschäfte gelten gesetzliche Verbraucherschutzregelungen.

Wer einen Vertrag an der Haustür abschließt, kann diesen in der Regel innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt nach Erhalt der entsprechenden Vertragsunterlagen.

Verbraucherschützer empfehlen grundsätzlich, sich nicht unter Druck setzen zu lassen und Vertragsunterlagen vor einer Unterschrift sorgfältig zu prüfen.

Warum wird für Glasfaser geworben?

Glasfaseranschlüsse gelten als leistungsfähiger als klassische DSL-Anschlüsse über Kupferleitungen. Sie bieten hohe Datenraten und gelten als weniger störanfällig, insbesondere wenn mehrere Personen gleichzeitig streamen, arbeiten oder lernen.

Zudem wird Glasfaser von vielen Experten als langfristige Infrastruktur für die digitale Versorgung von Haushalten angesehen.

Ob ein Wechsel sinnvoll ist, hängt jedoch von den individuellen Anforderungen und den verfügbaren Tarifen ab.

Beratung auch nach Terminvereinbarung möglich

Wer sich lieber nicht spontan an der Haustür beraten lassen möchte, kann einen Termin vereinbaren. Die Telekom verweist dafür auf die Plattform: book-a-ranger.de

Informationen zu den Verhaltensregeln bei Haustürgeschäften stellt außerdem der Branchenverband über den Haustürkodex bereit.

Das Wichtigste auf einen Blick

Wer ist unterwegs?
Mitarbeiter der Ranger Marketing & Vertriebs GmbH im Auftrag der Telekom.

Wo?
Aktuell in Dietingen.

Wie erkenne ich autorisierte Berater?
An Telekom-Kleidung, Lichtbildausweis und Legitimation der Telekom.

Kann ich die Identität prüfen?
Ja, über die Hotline 0800 3309765.

Muss ich einen Vertrag abschließen?
Nein.

Gilt ein Widerrufsrecht?
Ja, bei Haustürgeschäften besteht grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht.

Kann ich einen Beratungstermin vereinbaren?
Ja, über die Plattform book-a-ranger.de.

Autor / Quelle:NRWZ-Redaktion
Unter dem Label NRWZ-Redaktion beziehungsweise NRWZ-Redaktion Schramberg veröffentlichen wir Beiträge aus der Feder eines der Redakteure der NRWZ. Sie sind von allgemeiner, nachrichtlicher Natur und keine Autorenbeiträge im eigentlichen Sinne.Die Redaktion erreichen Sie unter redaktion@NRWZ.de beziehungsweise schramberg@NRWZ.de
Abonnieren
Benachrichtigen bei
0 Kommentare
Neueste
Älteste Meistbewertet

Danke, dass Sie die NRWZ lesen.

NRWZ.de ist kostenlos. Damit das so bleibt, brauchen wir Werbeeinnahmen — die funktionieren besser mit Ihrer Einwilligung. Nutzen Sie NRWZ kostenlos mit Werbung oder unterstützen Sie unsere Redaktion mit einer Steady-Mitgliedschaft und lesen dafür werbefrei.

Kostenlos mit Werbung

Der kostenlose Zugang wird durch Werbung finanziert. Dafür bitten wir um Ihre Einwilligung in die dafür notwendigen Cookies und Dienste.

Bereits Mitglied? Dann können Sie sich direkt einloggen:

Werbefrei mit Steady

Mit Steady unterstützen Sie unabhängigen Lokaljournalismus aus der Region und lesen NRWZ ohne Werbung*.

*Frei von Werbung über die externen Anbieter Google und Taboola. Lokale Werbung zeigen wir im Interesse unserer Direktkunden weiterhin an.

Mehr Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.