In Dietingen sind derzeit Vertriebsmitarbeiter im Auftrag der Telekom unterwegs und beraten an der Haustür zu Glasfaseranschlüssen. Für Bürgerinnen und Bürger stellt sich dabei oft die Frage: Sind die Berater tatsächlich autorisiert? Muss man einen Vertrag abschließen? Und welche Rechte haben Verbraucher bei Haustürgeschäften?
Telekom lässt zu Glasfaseranschlüssen beraten
Nach Angaben der Telekom sind aktuell Mitarbeiter der Ranger Marketing & Vertriebs GmbH in Dietingen unterwegs. Sie informieren Haushalte darüber, ob an ihrer Adresse bereits ein Glasfaseranschluss verfügbar ist oder geplant wird.
Hintergrund ist laut Telekom, dass viele Verbraucher nicht wissen, welche Anschlüsse an ihrem Wohnort verfügbar sind. Deshalb setzt das Unternehmen neben Online- und Telefonberatung auch auf persönliche Gespräche vor Ort.
Wichtig zu wissen: Niemand ist verpflichtet, an einem Gespräch teilzunehmen oder einen Vertrag abzuschließen.
Woran erkennt man autorisierte Berater?
Wer Besuch von einem Glasfaser-Berater erhält, sollte sich dessen Legitimation zeigen lassen.
Nach Angaben der Telekom gelten folgende Merkmale:
- Kleidung mit Telekom-Logo
- Dienstausweis mit Lichtbild
- Originalschreiben der Telekom zur Legitimation
- Möglichkeit zur telefonischen Überprüfung
Die Identität eines Mitarbeiters kann über die kostenlose Hotline 0800 3309765 überprüft werden.
Die Gespräche sollen grundsätzlich an der Haustür stattfinden. Die Berater dürfen Wohnungen nur betreten, wenn sie ausdrücklich dazu eingeladen werden.
Muss man sofort unterschreiben?
Nein. Verbraucher sollten sich Zeit nehmen und Angebote in Ruhe prüfen.
Kommt es dennoch zu einem Vertragsabschluss an der Haustür, erhalten Kunden zunächst die Vertragsunterlagen per E-Mail. Zusätzlich erfolgt laut Telekom ein Anruf zur Qualitätssicherung. Dabei werden die beauftragten Leistungen und die entstehenden Kosten nochmals erläutert.
Erst nach dieser Bestätigung wird der Auftrag weiterbearbeitet.
Welche Rechte haben Verbraucher?
Für Haustürgeschäfte gelten gesetzliche Verbraucherschutzregelungen.
Wer einen Vertrag an der Haustür abschließt, kann diesen in der Regel innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt nach Erhalt der entsprechenden Vertragsunterlagen.
Verbraucherschützer empfehlen grundsätzlich, sich nicht unter Druck setzen zu lassen und Vertragsunterlagen vor einer Unterschrift sorgfältig zu prüfen.
Warum wird für Glasfaser geworben?
Glasfaseranschlüsse gelten als leistungsfähiger als klassische DSL-Anschlüsse über Kupferleitungen. Sie bieten hohe Datenraten und gelten als weniger störanfällig, insbesondere wenn mehrere Personen gleichzeitig streamen, arbeiten oder lernen.
Zudem wird Glasfaser von vielen Experten als langfristige Infrastruktur für die digitale Versorgung von Haushalten angesehen.
Ob ein Wechsel sinnvoll ist, hängt jedoch von den individuellen Anforderungen und den verfügbaren Tarifen ab.
Beratung auch nach Terminvereinbarung möglich
Wer sich lieber nicht spontan an der Haustür beraten lassen möchte, kann einen Termin vereinbaren. Die Telekom verweist dafür auf die Plattform: book-a-ranger.de
Informationen zu den Verhaltensregeln bei Haustürgeschäften stellt außerdem der Branchenverband über den Haustürkodex bereit.
Das Wichtigste auf einen Blick
Wer ist unterwegs?
Mitarbeiter der Ranger Marketing & Vertriebs GmbH im Auftrag der Telekom.
Wo?
Aktuell in Dietingen.
Wie erkenne ich autorisierte Berater?
An Telekom-Kleidung, Lichtbildausweis und Legitimation der Telekom.
Kann ich die Identität prüfen?
Ja, über die Hotline 0800 3309765.
Muss ich einen Vertrag abschließen?
Nein.
Gilt ein Widerrufsrecht?
Ja, bei Haustürgeschäften besteht grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht.
Kann ich einen Beratungstermin vereinbaren?
Ja, über die Plattform book-a-ranger.de.
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