Ab dem 1. März beginnt das neue Versicherungsjahr für Kleinkrafträder, E-Scooter und S-Pedelecs. Das bedeutet: Das bisherige grüne Versicherungskennzeichen verliert seine Gültigkeit. Wer ab diesem Datum mit einem Mofa, Moped, Roller, Segway oder leichten Quad unterwegs ist, braucht zwingend das neue schwarze Kennzeichen. Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug nicht mehr als 50 Kubikzentimeter Hubraum hat und maximal 45 Kilometer pro Stunde schnell fährt.
Wer ohne gültiges Kennzeichen losfährt, hat keinen Versicherungsschutz und macht sich strafbar. Wer sein Fahrzeug erst später im Jahr aus der Garage holt, kann das Kennzeichen auch später kaufen – die Prämie richtet sich dann nach dem tatsächlichen Nutzungszeitraum. Wer beispielsweise ab Mai fährt, zahlt nicht für zwölf, sondern nur für zehn Monate. Die Kennzeichen sind direkt bei der Versicherung erhältlich, online oder vor Ort.
Dass ausreichender Versicherungsschutz wichtig ist, zeigen die Unfallzahlen aus Baden-Württemberg: In der Motorradsaison 2024 ereigneten sich im Südwesten insgesamt 4.115 Motorradunfälle, davon 3.351 mit Personenschaden. 63 Biker verunglückten tödlich. Kleinkrafträder sind dabei nicht nur unfallgefährdet, sondern auch ein beliebtes Diebstahlziel. Versicherungsexperten empfehlen deshalb grundsätzlich eine Kfz-Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 100 Millionen Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Denn bei schweren Unfällen mit Personenschäden können Entschädigungsforderungen schnell in die Millionen gehen. Eine Kfz-Haftpflichtversicherung für Kleinkrafträder ist ab rund 42 Euro erhältlich, inklusive Teilkasko ab etwa 74 Euro.
Auch E-Scooter benötigen jährlich eine neue Versicherungsplakette. Gerade im Südwesten ist deren Nutzung zuletzt deutlich gestiegen – und damit auch die Unfallzahlen: 2024 registrierte die Polizei in Baden-Württemberg 1.465 Unfälle mit Elektrokleinstfahrzeugen, ein Anstieg von rund 33 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Sieben Menschen starben. Eine Haftpflichtversicherung für E-Scooter ist ab 27 Euro zu haben, inklusive Teilkasko ab 54 Euro.
S-Pedelecs – schnelle Pedelecs, bei denen die Motorunterstützung erst bei 45 km/h abschaltet – unterliegen ebenfalls der Kennzeichnenpflicht. Für sie gilt eine Kfz-Haftpflichtversicherung ab 32 Euro, mit Teilkasko ab 75 Euro.
Quellen: ARAG, Innenministerium Baden-Württemberg, Statistisches Landesamt Baden-Württemberg


