Rottweil – Er macht seine wichtige soziale Arbeit, ohne im Rampenlicht einer großen Öffentlichkeit zu stehen. Jetzt feierte der Rottweiler Bewährungshilfeverein sein 70-jähriges Bestehen.

„Verein zur Förderung der Bewährungshilfe im Landgerichtsbezirk Rottweil e.V.“ ist offiziell der Name. Die Vorsitzende Corinne Schweizer erklärte in ihrer Begrüßung der Verein sei „ein eigenständiger gemeinnütziger Akteur, der gemeinsam mit Justiz, sozialen Einrichtungen und vielen anderen Partnern ganz konkrete Hilfen anbietet.“
Begonnen hat der Verein 1956 – nachdem in Deutschland, was manch einen der Zuhörer erstaunte, 1953 die Strafaussetzung auf Bewährung im Strafrecht verankert worden war. Die staatliche Bewährungshilfe war in Baden-Württemberg 1955 eingeführt worden. Aber, so Schweizer, sie benötigte Unterstützung: „Aber was nützt der beste Rat, die beste Hilfe, die beste Motivation, wenn jemand angesichts drückender Schulden keinen Ausweg sieht? Wie soll jemand eine Arbeit aufnehmen, wenn schon die notwendigen Arbeitsschuhe oder die Fahrkarte nicht bezahlt werden können? Und wie soll ein Neuanfang gelingen, wenn bereits die Mietkaution ein unüberwindbares Hindernis darstellt?“ Das erkläre, warum Menschen aus der Justiz 1956 in Rottweil den Verein zur Förderung der Bewährungshilfe im Landgerichtsbezirk Rottweil gegründet haben. Sinn und Zweck des Vereins sollte es sein, vor allem mit finanziellen Zuwendungen dort zu helfen, wo ein konkreter Bedarf bestand. Der Verein unterstützte mit Handgeldern, Darlehen, Zuschüssen und Mietkautionen. „Es ging selten um große Summen – für den Einzelnen aber oft um die Überwindung entscheidender Hürden.“
Inzwischen sind im Lauf der Jahre weitere Aufgaben auf den Verein dazugekommen. Bei „Schwitzen statt Sitzen“ vermittelt der Verein Menschen in gemeinnützige Arbeit, um Ersatzfreiheitsstrafen zu vermeiden. Im Nachsorgeprojekt unterstützt er Menschen beim Übergang aus der Haft in die Freiheit – „einer Phase, in der Wohnung, Arbeit und soziale Kontakte keineswegs selbstverständlich sind. Unser Eltern-Kind-Projekt nimmt diejenigen in den Blick, die eine Inhaftierung oft besonders stark trifft, obwohl sie selbst nichts getan haben: die Kinder und Familienangehörigen. Und mit der treuhänderischen Geldverwaltung helfen wir, tragfähige Wege zur Tilgung von Geldstrafen zu finden. Wir leisten weiterhin unbürokratische Hilfen“, so beschrieb die Vorsitzende die vielfältigen Aufgaben, zu denen auch Anti-Aggressionskurse gehören.
Mit dem Bau der neuen Vollzugsanstalt kämen weitere Aufgaben auf den Verein zu, wie Schweizer ankündigte. Bei über 500 Haftplätzen wachsen die Aufgaben, sagte Rasmus Reinhardt, der den Termin als Stellvertreter des Oberbürgermeisters wahrnahm.
Der Verein finanziert seine Aufgaben überwiegend durch Bußgelder und Geldauflagen, die von Gerichten festgesetzt werden. Darauf machte Landgerichtspräsident Florian Diekmann aufmerksam. Er hatte auch andere Zahlen parat, beispielsweise über die in Urteilen ausgesprochenen Bewährungsstrafen: Bundesweit würden 28 Prozent der Bewährungen widerrufen – so dass also die Strafen abgesessen werden müssten. Im Land Baden-Württemberg seien es nur 17 Prozent. Ein Erfolg auch der Bewährungshilfe-Vereine, die er als „helfende Hand“ bezeichnete.
Resozialisierung und Opferschutz seien zwei Seiten einer Medaille, bestätigte Ministerialrat Jan Holzer, Referent für Opferschutz im Justizministerium des Landes. Über Aufgaben der Gewaltambulanz Heidelberg informierte in einem Fachvortrag Oberarzt Marek Balikowski.
Unter den Gratulanten im Schwurgerichtssaal des Landgerichts waren auch der Landrat des Kreises Freudenstadt, Andreas Junt, der Leitende Oberstaatsanwalt Dr. Alexander Hauser aus Hechingen sowie weitere Persönlichkeiten aus der Justiz wie die früheren Vorsitzenden des Vereins, Herbert Stahl und Karlheinz Münzer.