- Versicherungsnehmer können ihre bestehende Kfz-Versicherung noch bis zum 30. November kündigen – ein idealer Zeitpunkt, um Leistungen und Beiträge zu vergleichen und den Anbieter zu wechseln.
- Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen), Regional- und Typklassen zählen zu den wichtigsten Faktoren bei der Beitragshöhe.
Die Wechselsaison in der Kfz-Versicherung ist in vollem Gange: Noch bis zum 30. November 2025 können Versicherte ihren bestehenden Vertrag zum Jahresende kündigen und sich für einen neuen Anbieter entscheiden. Der jährliche Stichtag bietet eine gute Gelegenheit, den eigenen Versicherungsschutz auf den Prüfstand zu stellen – inhaltlich wie finanziell.
Die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung ist die Basis des Versicherungsschutzes und deckt Schäden, die Dritten durch den Betrieb des eigenen Fahrzeugs entstehen. Ergänzend kann eine
Teilkaskoversicherung abgeschlossen werden, die unter anderem für Schäden durch Diebstahl, Glasbruch oder Naturereignisse aufkommt. Die Vollkaskoversicherung schützt darüber hinaus bei selbst verursachten Unfällen sowie bei Vandalismus und ist insbesondere bei neuen oder höherwertigen Fahrzeugen empfehlenswert. Welche Versicherungsform im individuellen Fall sinnvoll ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab – etwa dem Alter und Wert des Fahrzeugs, der jährlichen Fahrleistung oder dem persönlichen Sicherheitsbedürfnis.
Kündigungsfrist beachten: Damit ein Anbieterwechsel zum 1. Januar 2026 wirksam wird, muss die Kündigung spätestens am 30. November 2025 beim bisherigen Versicherer eingegangen sein. Darüber hinaus besteht in bestimmten Fällen ein Sonderkündigungsrecht, etwa nach einer Beitragserhöhung oder nach einem regulierten Schadenfall.
Beim Wechsel wird die bislang erreichte Schadenfreiheitsklasse (SFKlasse) in der Regel anerkannt, sofern ein lückenloser Versicherungsverlauf vorliegt. Die SF-Klasse gibt an, wie viele schadenfreie Jahre ein Versicherungsnehmer vorweisen kann – je höher die Klasse, desto niedriger fällt in der Regel der Beitrag aus.
Versicherungsgesellschaften sind verpflichtet, ihren Kundinnen und Kunden vor Ablauf des Versicherungsjahres eine Beitragsinformation zuzusenden. Diese Übersicht ist eine wertvolle Entscheidungsgrundlage für einen möglichen Wechsel, da sie Transparenz über Leistungen und
Beiträge schafft.
Quelle: WGV Versicherungen
🌍 Aktuell aus dem Landkreis Rottweil
Wenn Nacht Musik wird
vor 1 Stunden
81-jähriger Radfahrer stirbt nach Unfall zwischen Neufra und Wellendingen im Krankenhaus
vor 1 Stunden
Unfall auf der B27 bei Deißlingen: Auto prallt gegen Bäume – Fahrer verletzt
vor 2 Stunden
Konrad-Witz-Schule unter neuer Leitung
vor 3 Stunden
Schießscharte wird Friedenszeichen
vor 4 Stunden

Die neuesten Kommentare